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Uferrandstreifen nicht verpflichtend in Pufferstreifen einbeziehen

Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Bundesrates, bei den ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings die Ufervegetationsstreifen nicht obligatorisch in die Pufferstreifen einzubeziehen. Das geht aus einer Gegenäußerung der Regierung zu einer Entschließung der Länderkammer vom Februar hervor.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des Bundesrates, bei den ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greenings die Ufervegetationsstreifen nicht obligatorisch in die Pufferstreifen einzubeziehen. Das geht aus einer Gegenäußerung der Regierung zu einer Entschließung der Länderkammer vom Februar dieses Jahres hervor.


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Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte in seiner Stellungnahme an, man werde dem Wunsch des Bundesrates entsprechen, sollte das EU-Recht einen Spielraum für eine nationale Regelung eröffnen. Hierfür müsste die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung geändert werden.


Eigenen Angaben zufolge hat das Agrarressort das Anliegen inzwischen in seine Vorschläge zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgenommen. Nach bisheriger Auffassung ergebe sich die Einbeziehung der Ufervegetationsstreifen unmittelbar aus den EU-Vorschriften. Die Europäische Kommission teilte auf Nachfrage gegenüber AGRA-EUROPE mit, dass man die Argumente der Bundesregierung abwäge.

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