In der Ukraine wird sich die eigentlich für Januar 2013 unter rigiden Auflagen vorgesehene Freigabe des Marktes für landwirtschaftlichen Grund und Boden aller Voraussicht nach um ein weiteres Jahr verschieben. Ministerpräsident Nikolai Asarow ließ kürzlich wissen, er sei sich nicht sicher, dass alle für diesen Schritt notwendigen Voraussetzungen bis zum Jahresanfang geschaffen werden könnten, berichteten verschiedene Medien.
Asarow nannte in dem Zusammenhang den Aufbau eines nationalen Bodenregisters. Die Arbeiten an diesem Register werden derzeit zwar forciert; ohne deren Abschluss könnten aber keine wichtigen Entscheidungen im Bereich der Bodenpolitik getroffen werden, sagte der Regierungschef.
Im Dezember 2011 hatte das ukrainische Parlament eine weitere Verlängerung des schon seit 2001 bestehenden Moratoriums für Geschäfte mit landwirtschaftlichen Grundstücken bis Anfang 2013 beschlossen. Allerdings würden auch nach der Freigabe des Marktes rigide Vorgaben für Käufer bestehen.
Generell werden nur ukrainische Bürger überhaupt Agrarflächen erwerben dürfen, wobei natürliche Personen nach dem Bodengesetz, welches das Parlament im Dezember 2011 beschloss, insgesamt über nicht mehr als 100 h verfügen dürfen. Juristischen Personen verbietet das Gesetz den Erwerb grundsätzlich. Hinzu kommen steuerliche Auflagen für die Käufer. Die gekauften Flächen dürfen außerdem zehn Jahre lang keiner anderen Nutzung unterzogen werden, wenn das Grundstück im Bodenregister als landwirtschaftliches Areal geführt ist. (AgE)