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Ulrike Müller von möglicher Sperrklausel betroffen

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 könnte der Wiedereinzug für die deutsche Agrarpolitikerin der Freien Wähler (FW), Ulrike Müller, schwer werden. Grund dafür sind Pläne der Bundesregierung, mit der kommenden EU-Wahl eine Hürde von 2 % einzuführen. Müller wurde 2014 in das EU-Parlament gewählt;

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 könnte der Wiedereinzug für die deutsche Agrarpolitikerin und Abgeordnete der Freien Wähler (FW), Ulrike Müller, schwer werden. Grund dafür sind Pläne der Bundesregierung, mit der kommenden EU-Wahl eine Hürde von 2 % einzuführen.


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Müller wurde 2014 in das EU-Parlament gewählt; damals reichte das Ergebnis der Freien Wähler von 1,5 % für ihren Einzug. Die FW-Abgeordnete sitzt unter anderem im EU-Landwirtschaftsausschuss, dort ist sie seit 2017 Sprecherin für die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE).


Des Weiteren hat die Allgäuerin den Sprecherposten der ALDE im Sonderausschuss für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln inne. Sie ist außerdem Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu Australien und Neuseeland, arbeitet als Berichterstatterin für die Horizontale Regulierungsverordnung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und als Schattenberichterstatterin für die Verordnung zur Gemeinsamen Marktordnung (GMO) sowie zu Qualitätsregelungen und aromatisierten Weinen.


Neben Müller dürfte auch das stellvertretende Mitglied im Landwirtschaftsausschuss, Stefan Eck, von einer 2 %-Klausel betroffen sein. Der mittlerweile unabhängige Abgeordnete war 2014 als damaliger Vorsitzender der Tierschutzpartei in das Europaparlament eingezogen. Ob es aber rechtzeitig vor der Wahl im Mai zu einer deutschen Sperrklausel kommt, ist zunehmend unwahrscheinlich.


Zum einen meldete der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages jüngst Zweifel an der Rechtmäßigkeit an, solange eine solche Regelung nicht unter geltendes EU-Recht fällt. Dafür müsse ein entsprechender EU-Beschluss aber noch von sämtlichen Mitgliedstaaten ratifiziert werden, was Beobachtern zufolge vor der Europawahl kaum möglich ist.


Ferner hatte die Venedig-Kommission des Europarates grundlegende Wahlrechtsänderungen in den zwölf Monaten vor einer Wahl untersagt. Deren Entscheidungen sind allerdings nicht bindend. Eine europaweite Hürde könnte dann aber zur übernächsten Wahl im Jahr 2024 kommen.

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