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Sonder-AMK in Berlin

Landwirte bitten Politik, endlich mit Umbau der Tierhaltung beginnen zu dürfen

Die Bauernverbände aus Niedersachsen und NRW erhoffen sich viel von der Sonder-Agrarministerkonferenz. Die Landwirte bräuchten endlich das OK für das längst vorliegende Gesamtkonzept.

Lesezeit: 4 Minuten

Weil während der jüngsten Agrarministerkonferenz (AMK) kurz vor Ostern in Büsum keine Einigung auf eine gemeinsame Position zum Umbau der Tierhaltung zu erzielen war, findet morgen eine Sondersitzung ausschließlich zu diesem Thema in Berlin statt.

Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers hofft wie sein Kollege vom WLV, Hubertus Beringmeier, auf konkrete Ergebnisse und fordert für den niedersächsischen Landesbauernverband: „Wir brauchen endlich das schlüssige und längst vorliegende Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, solider Finanzierung und einer Anpassung von rechtlichen Vorgaben zum Immissions- und Baurecht. Kommt das nicht, stolpern wir in eine Sackgasse.“

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Landwirtinnen und Landwirte sind ihm zufolge seit Jahren bereit, den gesellschaftlich gewünschten Umbau der Nutztierhaltung mitzugestalten. Der Wandel in der Tierhaltung hin zu mehr Klima-, Tier- und Artenschutz, zu weniger Emissionen und hin zu höheren Haltungsformen wird nach Ansicht von Jörn Ehlers nur zustande kommen, wenn umstellungswillige Betriebe finanziell unterstützt werden und Planungssicherheit haben.

„Neue Richtlinienentwürfe der Bundesregierung lassen aber leider befürchten, dass Tierhaltung aus Deutschland zu verschwinden droht“, mahnt der Schweinehalter aus dem Landkreis Verden.

Haltungsbedingungen für Tiere nicht aus der Hand geben!

Tierhaltung gehört zur Landwirtschaft dazu, betont Ehlers weiter. Wird diese verdrängt, könne in einigen Bereich die Versorgung nicht mehr gesichert werden. Wenn Deutschland die Haltungsbedingungen für Tiere aus der Hand gibt, würden Qualität und Warenströme leiden.

Beim Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung sieht Ehlers bei den im Februar beschlossenen Änderungen erste Schritte in die richtige Richtung: „Die Pläne gehen aber nicht weit genug.“ Der Bundeslandwirtschaftsminister müsse die Länder an der Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes beteiligen, und nicht mit dem Einreichen eines überarbeiteten Entwurfs zur Notifizierung auf EU-Ebene neue Fakten schaffen.

1.400 Sauenhalter in NRW werden ausgeschlossen!

Besorgt zeigt sich auch Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV). Es bestehe dringender Nachbesserungsbedarf beim Förderprogramm sowie im Bereich des Umweltrechts, um Stallbauten hinsichtlich entstehender Emissionen genehmigungsfähig zu machen.

„Seitens der Bundesregierung fehlt es somit bisher noch an einem schlüssigen Gesamtkonzept, um den Betrieben für den Umbau der Tierhaltung langfristige und tragfähige Zukunftsperspektiven zu bieten.“

Westfalen-Lippe gelte als eine der viehhaltungsstärksten Regionen Deutschlands, rund 6.600 Betriebe mit Schweinehaltung wirtschaften hier. „Das bisherige Förderprogramm ist unzureichend und wird der essenziellen wirtschaftlichen Bedeutung der Nutztierhaltung nicht gerecht. In der aktuellen Fassung kann die Förderung nicht zu einem breiten Umbau der Tierhaltung führen, weil durch die vorgesehenen Fördergrenzen nach Betriebsgröße nur eine beschränkte Zugänglichkeit besteht. So liegt die Fördergrenze beispielsweise bei 200 Sauen pro Betrieb. Dadurch würde das Gros der 1.400 Sauenhalter in NRW, die durchschnittlich 234 Tiere pro Betrieb halten, von der Förderung ausgeschlossen werden“, sagt Beringmeier, der die Interessen der Schweinehalter auch auf Bundesebene vertritt.

„Insgesamt würde der überwiegende Teil unserer Familienbetriebe von vornherein keinerlei Förderung erhalten. Nur mit einer umfassenden Übernahme von Investitionen und laufenden Kosten, die grundsätzlich alle Betriebe in Anspruch nehmen können, kann die heimische Nutztierhaltung gestärkt werden und die Produktion von qualitativ hochwertigem Fleisch auf Dauer regional sichergestellt werden“, ist der Landwirt überzeugt.

Zwar seien notwendige Änderung im Baugesetzbuch bereits vorgesehen, um Betrieben den Stallumbau, - anbau oder -neubau grundsätzlich zu ermöglichen. Problematisch sei jedoch, dass etwa durch Ställe mit Außenklima und Auslauf zusätzliche Emissionen entstehen, die im Zuge des Umweltrechts bisher nicht genehmigungsfähig sind.

„Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist dringend erforderlich, um überhaupt Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl realisieren zu können, denn eine Privilegierung oder Abweichung von den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe ist nach wie vor nicht gegeben. Tierwohl und Emissionsschutz müssen unweigerlich miteinander in Einklang gebracht werden“, so Hubertus Beringmeier.

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