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Sonder-Agrarministerkonferenz

Umbau der Tierhaltung: Wer bezahlt die Rechnung?

Die Agrarminister streben eine tiergerechte, flächengebundene und gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung an. Das klingt gut, aber die wichtigsten Fragen sind noch nicht beantwortet.

Lesezeit: 2 Minuten

Patrick Liste, Stellvertr. Chefredakteur vom Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben:

Das Protokoll der Sonder-Agrarministerkonferenz überrascht in der Deutlichkeit: Einstimmig folgen die Bundesländer den Empfehlungen der Borchert-Kommission. Sie wollen die Nutztierhaltung sowie die Fleischwirtschaft in Deutschland neu aufstellen. Ziel ist eine tiergerechte, flächengebundene und gesellschaftlich akzeptierte Tierhaltung.

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Was nicht zu erwarten war und den Hinweisen der Landwirte zu verdanken ist: Die Minister benennen auch die Stolpersteine dorthin. Sie fordern von sich selbst bzw. dem Bund ein:

  • In Europa muss es vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zur Tierhaltung geben. Zudem dürfen Importe aus Drittländern mit niedrigeren Standards nicht auf den EU-Markt drängen.
  • Die Vorgaben zum Immissionsrecht müssen auch mehr Tierwohl in den Ställen zulassen. Insbesondere kleinere Betriebe sollen von Verschärfungen verschont bleiben.
  • Die UTP-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken soll die Macht des Lebensmittelhandels eindämmen. Die Politik will Werbung mit Niedrigpreisen sowie Lockangebote verbieten.
  • Dezentrale Schlachthöfe sollen gestärkt werden, um eine regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch zu ermöglichen.

Mehr Tierwohl kostet

Allein diese Pläne verlangen viel Zeit und Durchsetzungskraft. Hinzu kommt aber noch der größte Knackpunkt, den die Minister auch unmissverständlich formulieren: Mehr Tierwohl heißt mehr Kosten für die Landwirte. Und diese müssen für die nötigen Investitionen sowie höheren Produktionskosten einen Ausgleich erhalten. Wie dieser aussehen soll, steht noch nicht fest. Denkbar sind eine Tierwohlabgabe als Verbrauchssteuer, ein Tierwohl-Cent als Preisaufschlag für tierische Produkte oder ein mit EU-Mitteln finanzierter Ausgleich. Eine Machbarkeitsstudie soll bis Ende März 2021 Ergebnisse liefern.

Diese Ergebnisse müssen vorliegen, bevor es richtig losgeht. Denn es muss klar sein, wer die Rechnung bezahlt. Die Landwirte dürfen es nicht sein! Doch genau hier gibt es offene Fragen: Eine Tierwohlabgabe würde den Durchschnittsverbraucher 35 € pro Jahr kosten – wie viele können sich das angesichts Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit aufgrund der Corona-Pandemie leisten? Kann der Staat in der Corona-Krise verbindliche und mehrjährige Förderzusagen treffen? Wie ist sichergestellt, dass die Tierwohl-Zuschläge langfristig nicht den Erzeugerpreis senken? Und was ist überhaupt mit dem EU-Recht vereinbar?

Damit die Landwirte nicht auf den höheren Kosten sitzen bleiben, muss es zukunftsfähige Antworten geben. Nur dann gehen Landwirte mit und der Umbau der Tierhaltung kann gelingen.

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