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Umbau Tierhaltung: Stroheinstreu und intakter Ringelschwanz künftig Pflicht?

Am Dienstag will das BMEL seine Pläne zum Umbau der Nutztierhaltung vorstellen. In einem Arbeitspapier spricht das BMEL von Stroheinstreu und intaktem Ringelschwanz als Voraussetzung für Förderung.

Lesezeit: 2 Minuten

Neben der offenen Finanzierungsfrage streitet die Ampelkoalition derzeit auch noch über die genauen Kriterien, die die Landwirte bei einem staatlichen Tierwohllabel umsetzen sollen. Wie aus einem internen Arbeitspapier des BMEL hervorgeht, das top agrar vorliegt, sollen neben den Kriterien in puncto Stallbau – z.B. 20 % mehr Platz pro Tier in Haltungsform Strukturstall, Trennwände, unterschiedliche Ebenen usw. – auch Kriterien wie Stroheinstreu und intakter Ringelschwanz (bis zur Schlachtung) verbindlich vorgeschrieben werden. Wie es im Arbeitspapier heißt, soll der Anforderungskatalog neben „Merkmalen einer tiergerechten Wirtschaftsweise“ (z.B. Stroheinstreu) auch „Merkmale, die direkt am Tier ansetzen“ (z.B. Ringelschwanz) enthalten.

Für Diskussionen dürfte auch die Tatsache sorgen, dass das BMEL den Förderbedarf geringer als die Borchert-Kommission ansetzt. Im Bereich der Mastschweine werden vom BMEL je nach Förderintensität ca. 1 bis 2 Mrd. € bis 2027 veranschlagt. Würden alle wesentlichen Nutztierarten gefördert, rechnet das BMEL abhängig von der Förderintensität und der Umbaumotivation mit einem jährlichen Förderbedarf von 1,8 bis 3,2 Mrd. €. Die Borchert-Kommission war von 3 bis 4 Mrd. € pro Jahr ausgegangen.

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Keine Einigung mit dem Koalitionspartner FDP haben die Grünen aus dem BMEL bekanntlich dazu, wo das Geld für die Förderung her kommen soll. Das BMEL plant in seinem Entwurf noch in zwei Förderschienen. Zum einen die investive Förderung (Stallbauten) und eine Förderung für die laufenden Kosten. Experten schätzen, dass das BMEL einen Teil der Förderung auf den Handel abwälzen möchte, so wie es derzeit beim ITW-Modell der Fall ist. Zudem soll es Stimmen geben, die sich für Vertragslaufzeiten zwischen 7 und maximal 10 Jahren aussprechen. Im Borchert-Papier werden 20 Jahre gefordert.

Als Finanzierungsoptionen nennt das BMEL die Möglichkeiten aus den Machbarkeitsstudien zum Borchert-Konzept. Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für tierische Produkte, mengenbezogene Verbrauchsteuer oder Tierwohl-Soli. Bei der Mehrwertsteuer präferiert das BMEL die Erhöhung für tierische Produkte mit der Senkung des MwSt.-Satzes für andere Lebensmittel wie etwa Obst und Gemüse und Hülsenfrüchte zu verbinden. Von anderen Optionen wie die Umlagefinanzierung nach dem EEG-Modell oder eine Branchenverbandslösung nimmt das BMEL in dem Arbeitspapier wegen rechtlichen und technischen Umsetzungsproblemen Abstand.

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