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Umsetzung des „Staatsziels Tierschutz“ kritisiert

Knapp zehn Jahre nach der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das deutsche Grundgesetz im Mai 2002 haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Linken sowie der Deutsche Tierschutzbund vergangene Woche ein ernüchterndes Fazit gezogen und unter anderem ein verstärktes Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Nutztiere gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Knapp zehn Jahre nach der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das deutsche Grundgesetz im Mai 2002 haben die Bundestagsfraktionen von SPD und Linken sowie der Deutsche Tierschutzbund vergangene Woche ein ernüchterndes Fazit gezogen und unter anderem ein verstärktes Engagement der Bundesregierung zum Schutz der Nutztiere gefordert.


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Der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula, rief nach einem eindeutigen Bekenntnis zum Tierschutz. Der Einsatz für einen besseren Tierschutz habe zwar Fortschritte gemacht, dennoch gebe es weiterhin zum Beispiel „unzählige Missstände in der Intensivtierhaltung“.


Alexander Süßmair von der Bundestagsfraktion Die Linke beurteilte sowohl das geltende Tierschutzrecht als auch den Entwurf der Bundesregierung für eine Gesetzesnovelle als nicht ausreichend. Hinzu komme ein Umsetzungsproblem. „Bestehende gesetzliche Regelungen werden einfach nicht eingehalten“, stellte Süßmair fest und verwies auf die Tötung männlicher Küken aus Legelinien. Die Züchtung von Mehrnutzungsrassen müsse gefördert werden.


Nach Einschätzung des Deutschen Tierschutzbundes bleibt die Bundesregierung mit ihren aktuellen Vorschlägen zur Änderung des Tierschutzgesetzes weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Beispielhaft dafür sei die lange Frist von noch mindestens fünf Jahren bis zum Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln. Daneben sei das angekündigte Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen gescheitert. Ein „Lichtblick“ sei das Verbot des Brandzeichens für Fohlen. Diesbezüglich scheine es aber keine Mehrheit in den Regierungsfraktionen zu geben. Schließlich bekräftigte der Tierschutzbund seine Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Ohne dieses bliebe das Staatsziel Tierschutz ein „zahnloser Tiger“. (AgE)

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