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Rechtsrahmen

Umweltausschuss fordert zeitgemäße EU-Bodenschutz-Richtlinie

Einen EU-weiten Rechtsrahmen für den Schutz und die Nutzung der Böden fordert der EU-Umweltausschuss. Darin soll eine Düngereduzierung und eine Begrenzung der Bodenversiegelung festgeschrieben sein.

Lesezeit: 3 Minuten

Für einen besseren Schutz des Bodens machen sich die Umweltpolitiker im Europaparlament stark.

Die Mitglieder des Umweltausschusses verabschiedeten am vergangenen Freitag einen Resolutionsentwurf, in der die Kommission aufgefordert wird, einen EU-weit gültigen Rechtsrahmen für den Schutz und eine nachhaltige Nutzung des Bodens zu entwerfen. Außerdem sollten mögliche Bedrohungen für die Böden bekämpft sowie Schutz- und Wiederherstellungsmaßnahmen gefördert werden.

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In dem Entschließungsentwurf appellieren die Umweltpolitiker an die Brüsseler Behörde und die Mitgliedstaaten, einen wirksamen Beitrag zur Verringerung des übermäßigen Einsatzes mineralischer Düngemittel, insbesondere von Stickstoff, zu leisten.

Außerdem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Bodenversiegelung ganz zu verhindern oder zumindest zu vermindern. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es für den Boden - im Gegensatz zu Wasser und Luft - noch immer keinen integrierten EU-Rechtsrahmen gebe. Die Maßnahmen zum Bodenschutz seien bisher auf viele politische Instrumente verteilt, die nicht koordiniert und zudem häufig nur unverbindlich seien.

Nach dem Willen des Umweltausschusses sollte darüber hinaus bei der Umsetzung der EU-Politik - insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft sowie bei internationalen Handelsabkommen - ein besonderes Augenmerk auf den Boden gelegt werden.

Betont wird auch, dass gesunde Böden für die Erreichung der Ziele des Green Deal von wesentlicher Bedeutung seien, ebenso für die Klimaneutralität, die biologische Vielfalt sowie für gesunde und nachhaltige Lebensmittelsysteme. Ein früherer Vorschlag zur Einführung eines Rechtsrahmens für den Bodenschutz in der EU war ins Leere gelaufen und war im Mai 2014 von der Kommission nach Jahren der Blockade im Rat zurückgezogen worden. Noch im April soll im Plenum über den Bodenschutz-Resolutionsentwurf abgestimmt werden.

Wirksame Regelungen fehlen

Eine weitere zentrale Forderung der Entschließungsempfehlung ist die strengere Durchsetzung der Standards für eine gute Tierhaltung und der Nitratrichtlinie. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten dem Umweltausschuss zufolge verpflichtet werden, alle fünf Jahre öffentliche Berichte über den Bodenzustand zu erstellen.

Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Martin Häusling, wies darauf hin, dass die Frage, ob es eine verbindliche Rahmengesetzgebung für den Bodenschutz geben solle, ein Knackpunkt bei den Verhandlungen im Umweltausschuss gewesen sei.

Im Bereich Landwirtschaft schütze nicht einmal das deutsche Bundes-Bodenschutzgesetzes die Funktionen des Bodens ausreichend und verhindere eine Kontamination und Verdichtung von Böden, so Häusling. Der § 17 beziehe sich hier nur auf die „gute fachliche Praxis“, und diese sei nicht weiter definiert.

Auch bei der aktuellen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sei es wieder nicht geschafft worden, verbindliche wirksame Regelungen zum Bodenschutz in die Auflagen zum Erhalt von Direktzahlungen zu integrieren, kritisierte der Agrarsprecher. Deshalb brauche man umso dringender ein europäisches Regelwerk, das dem Bodenschutz die gleiche Aufmerksamkeit schenke wie die Vorschriften zum Schutz von Luft und Wasser.

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