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Umweltbundesamt schlägt konkrete Pflichten für Ökologisierung der Prämie vor

Das Umweltbundesamt hat mitgeteilt, welche schärferen Vorgaben seiner Meinung nach nötig seien, damit die Landwirte weiterhin die volle Prämie erhalten. Vorgeschlagen sind Begrenzungen beim Stickstoffeinsatz und bei der Tierdichte, Grünlanderhalt, 10 % ökologische Vorrangfläche und nicht mehr als 45 % derselben Frucht im Anbau.

Lesezeit: 3 Minuten

Konkrete Vorschläge für eine Ökologisierung der Ersten Säule bei der anstehenden Agrarreform hat die beim Umweltbundesamt (UBA) eingerichtete Kommission Landwirtschaft (KLU) vorgelegt. In seiner Stellungnahme „Für eine ökologisierte Erste und eine effiziente Zweite Säule“ schlägt das neunköpfige Gremium fünf Maßnahmen im Rahmen einer künftigen Ökologisierungskomponente vor:


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  • Beschränkung des Stickstoffsaldos auf einen Zielwert von 50 kg N/ha,
  • Begrenzung der Tierbesatzdichte auf 2 Dungeinheiten (DE) pro Hektar,
  • Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands,
  • Beschränkung des maximalen Anteils einer Fruchtart innerhalb der Fruchtfolge auf 45 % auf Ackerbaustandorten
  • Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen im Umfang von mindestens 10 % der Betriebsfläche.


Für die Zweite Säule mahnt die Kommission eine Stärkung von Maßnahmen im Bereich des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes und einen effizienteren Mitteleinsatz an. Berücksichtigt werden sollten dabei vor allem regionale Besonderheiten bei den naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten.


Die Durchführung der Ökologisierungsmaßnahmen muss nach Auffassung der UBA-Kommission künftig zwingende Voraussetzung für den Bezug von Geldern aus der Ersten Säule sein. Damit will das Gremium auch die Zahlung der Basisprämie vom Greening abhängig machen. Abgelehnt wird eine Auswahlmöglichkeit für die Landwirte. Alle Einzelkomponenten der Ökologisierung gehörten zusammen und seien nicht substituierbar.


Flächengebundene Tierhaltung sichern


Beim Stickstoff sind für die KLU Verluste von maximal 50 kg N/ha tolerierbar. Erforderlich sei, alle relevanten Stickstoffflüsse und -formen in der Bilanzierung zu erfassen. Eine Beschränkung des Tierbesatzes hält die Kommission für geboten, weil damit die Flächenbindung der Tierhaltung gewährleistet werden könne. Der Tierbesatz kennzeichne die Gefahr von Nährstoffeinträgen in Gewässer und von Emissionen in die Luft sowie von Nährstoffakkumulationen in Böden. Oberhalb einer Grenze von 2 DE/ha sei es nicht mehr möglich, die anfallenden Nährstoffe effizient zu verwerten. 2 DE/ha entsprechen laut KLU einem Mindestnährstoffanteil von 160 kg N/ha. Auf auswaschungsgefährdeten Standorten müsse daher zusätzlich ein Anbau von Zwischenfrüchten erfolgen.


Vorrangflächen als Voraussetzung für gesellschaftliche Akzeptanz


Von einer Beschränkung des maximalen Anteils einer Fruchtart auf Ackerstandorten eines Betriebes und der damit verbundenen höheren Anbauvielfalt verspricht sich die KLU positive Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit und die Widerstandsfähigkeit landwirtschaftlicher Systeme. Bei einem Höchstwert für den Fruchtartenanteil von 45 % sei sichergestellt, dass eine durchschnittliche Fruchtfolge mindestens drei verschiedene Fruchtarten umfasst. Der Erhalt von Dauergrünland verhindert der Kommission zufolge die Freisetzung größerer Mengen an Kohlenstoff, zu der es bei einem Umbruch komme. Als Referenzwert, der nicht unterschritten werden soll, wird die Grünlandfläche eines Betriebes zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Maßnahme vorgeschlagen.(AgE)

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