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Umweltminister finden gemeinsame Linie zu Problemwölfen

Die Umweltminister der Länder einigen sich auf ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit auffälligen Wölfen und bekennen sich zum Schutz der Weidetierhaltung. Die Bundesregierung soll eine jährliche Bestandsanalyse vornehmen. Bis zum ersten Quartal 2018 soll es Vorschläge für die Vergrämung von Wölfen geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Umweltminister der Länder einigen sich auf ein einheitliches Vorgehen beim Umgang mit auffälligen Wölfen und bekennen sich zum Schutz der Weidetierhaltung. Die Bundesregierung soll eine jährliche Bestandsanalyse vornehmen. Bis zum ersten Quartal 2018 soll es Vorschläge für die Vergrämung von Wölfen geben.


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Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) sprachen sich die Ressortchefs in Potsdam dafür aus, zeitnah Kriterien für den Umgang mit Problemwölfen zu entwickeln. Eigenen Angaben zufolge war es Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gemeinsam mit dem Land Brandenburg gelungen, Ressortchefs von einem abgestimmten Vorgehen zu überzeugen. Nicht zuletzt auf Grundlage des Berichts einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu den Themen „Günstiger Erhaltungszustand“ und „Umgang mit Problemwölfen“ stellt die Umweltministerkonferenz fest, dass die Weidehaltung aus ökologischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Gründen und zum Erhalt der Artenvielfalt unverzichtbar sei und dauerhaft gesichert werden müsse.


Frist für Vorschläge bis zum 1. Quartal 2018


Die Länder bitten daher den Bund, gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen zum Umgang mit Wölfen zu erarbeiten. Diese sollen insbesondere eine klare Definition für „auffällige Wölfe“ und konkrete Anforderungen an mögliche Präventionsmaßnahmen umfassen. Auch werden die Erarbeitung von rechtssicheren und praktisch umsetzbaren Maßnahmen gegen auffällige Wölfe sowie klare Vorgaben für die damit verbundenen Dokumentationspflichten gefordert. Die Umweltminister der Länder bitten die Bundesregierung, jährlich den Erhaltungszustand der Wölfe in Deutschland einzuschätzen und eine Aktualisierung der Habitatanalyse vorzunehmen. Der Bund wird auch gebeten, Möglichkeiten der Vergrämung von Wölfen mit den Ländern praxistauglich weiterzuentwickeln und möglichst im ersten Quartal 2018 zu veröffentlichen.


GAK-Mittel zur Prävention nutzen


Die UMK beauftragte ferner die länderoffene Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum Thema Wolf mit der Erstellung eines gemeinsamen Bund-/Länderpapiers zum Umgang mit auffälligen Wölfen, insbesondere auch zu dem Aspekt „Wolf und Nutztierhaltung“. Schon im Jahr 2019 soll nach dem Wunsch der Länderchefs eine gemeinsame Berichterstattung mit Polen zum Erhaltungszustand des Raubtiers in beiden Ländern auf den Weg gebracht werden. Darüber hinaus fordern die Ressortchefs den Bund auf, zu prüfen, ob Landwirte für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit einem Fördersatz von 100 % unterstützt werden können.


Jäger und Schafhalter mit UMK-Beschlüssen zufrieden


Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat die Forderung der Umweltministerkonferenz nach einer jährlichen Beurteilung des Erhaltungszustandes des Wolfes und der Entwicklung praxistauglicher Vergrämungsmöglichkeiten ausdrücklich begrüßt. DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke stellte im Anschluss an die UMK fest, dass insbesondere der Wunsch nach effektiven Vergrämungsmethoden seit Jahren zu den Hauptforderungen der Jäger gehöre. Die Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände (VDL) wertete die Ergebnisse der UMK als „positive Fortschritte“. Während in den vergangenen Jahren das Thema immer nur mit der Aufforderung an die Bundesregierung, sie möge im nächsten Jahr zu einzelnen Aspekten Berichte vorlegen, behandelt worden sei, scheine es jetzt konkreter geworden zu sein. „Nun scheinen auch die Bundesländer die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe begriffen zu haben, die bisher noch von Schäden durch den Wolf verschont geblieben sind“, erklärte der VDL-Vorsitzende Jürgen Lückhoff.


EU gibt mehr Spielraum beim Wolfsmanagement


Unterdessen hat das Europaparlament den Weg für Neubewertung der Wolfspopulationen in den Mitgliedsstaaten freigemacht. Im Entschließungsantrag zum „Aktionsplan für Menschen, Natur und Wirtschaft“, der am vergangenen Mittwoch in Brüssel beschlossen wurde, wird den Mitgliedsländern unter anderem mehr Spielraum bei der Handhabung des Managements grundsätzlich geschützter Arten in Regionen eingeräumt, in denen ein guter Erhaltungszustand erreicht wurde.

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