Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will die bisherige Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erweitern: „Ich möchte, dass wir dort eine neue Gemeinschaftsaufgabe initiieren für Klimaschutz und Naturanpassung“, sagte er beim Nachhaltigkeitsgipfel der Süddeutschen Zeitung (SZ) Anfang Juli in München. „Mir ist das Verbindende von Natur, Umwelt und Klimaschutz besonders wichtig“, zitiert ihn die SZ.
GAK ist zentrales nationales Förderinstrument der Landwirtschaft
Die GAK ist in Deutschland das zentrale Förderinstrument für die Landwirtschaft. Sie bildet den finanziellen und inhaltlichen Kern vieler Länderprogramme – von der Agrarstruktur über den Küstenschutz bis hin zur Entwicklung ländlicher Räume. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, zukunftsfeste Land- und Forstwirtschaft.
Wenn es nach Schneider geht, soll das künftig auch für den Klimaschutz gelten. „Ich glaube, dass Städte, Länder und Gemeinden das effizienter können, als wir von Berlin aus mit einem großen Sonderprogramm“, sagte er.
Schneider sucht dauerhafte Finanzierungsmöglichkeit
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) bestätigt gegenüber top agrar Schneiders Überlegungen, die Finanzierung von Klimaschutz und Klimaanpassung auf neue Beine zu stellen. Konkrete Angaben, ob und wie die Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur darin einbezogen wird, nennt das BMUKN jedoch nicht. „Für eine wirksame Klimaanpassung wie für den Naturschutz braucht es eine dauerhafte Finanzierung, die gemeinsam von Bund und Ländern geleistet wird“, teilt ein Sprecher von Umweltminister Schneider auf Anfrage mit.
Dazu werde seit Längerem die Möglichkeit einer im Grundgesetz verankerten Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung und Naturschutz diskutiert. Diesen Gedanken greife auch der Koalitionsvertrag auf, der die Prüfung dieser Gemeinschaftaufgabe vorsehe. Die Gespräche dazu liefen derzeit noch, so der Sprecher.
Erweiterung der GAK erfordert Änderung im Grundgesetz
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist im Grundgesetz und im GAK-Gesetz geregelt. Änderungen des Aufgabenbereichs – also eine Erweiterung der GAK – erfordern in der Regel eine Änderung des GAK-Gesetzes und des Grundgesetzes, wenn der Aufgabenbereich grundlegend neu definiert werden soll.
Bereits seit einigen Jahren gibt es politische Bestrebungen, die GAK weiterzuentwickeln. Dazu gehörte der Plan, sie in eine „Gemeinschaftsaufgabe Ländliche Entwicklung“ zu erweitern. Dies wurde mehrfach in Koalitionsverträgen der Vorgängerregierungen angekündigt, aber nie vollendet.
Haushaltsmittel für GAK sind bisher stabil
Für die GAK standen im Jahr 2024 rund 1,04 Mrd. € Bundesmittel zur Verfügung. In den noch laufenden Haushaltsverhandlungen für 2025 sollen die Mittel laut dem ersten Etat-Entwurf auf gleicher Höhe wie im Vorjahr fortgeführt werden.
Die Bundesregierung plant zudem, dieses Niveau auch im Finanzplanungszeitraum zu erhalten. So hatte es das Bundeskabinett Ende Juni beschlossen.
2045 ist das Zieljahr für Klimaneutralität
Die Vorschläge für die Klimafinanzierung von Umweltminister Schneider seien auch als Fingerzeig an seine Kabinettskollegin, Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), zu verstehen, urteilt die SZ. Diese habe zuletzt an der gesetzlich fixierten deutschen Klimaneutralität bis 2045 gezweifelt. Schneider pocht dagegen demonstrativ auf den Koalitionsvertrag, in dem das Jahr 2045 ebenfalls festgeschrieben ist.