Die europäischen Umweltminister schwenken darauf ein, bei der Überarbeitung der Vorschriften über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) auf zusätzliche Pflichtsenkungen für den Methanausstoß zu verzichten.
Wie aus einem vergangene Woche veröffentlichten Hintergrunddokument der lettischen EU-Ratspräsidentschaft hervorgeht, plädiert die Mehrzahl der Mitgliedstaaten dafür, Methan gegen den Willen der Europäischen Kommission nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie aufzunehmen. Sie begründen dies mit bereits bestehenden Verpflichtungen in anderen Bereichen des EU-Umweltrechts und befürchten Überschneidungen.
Im Europaparlament hat der Landwirtschaftsausschuss dem federführenden Umweltausschuss empfohlen, Methan aus der Richtlinie zu streichen. Dort findet am Dienstag eine erneute Aussprache über den Berichtsentwurf der Britin Julie Girling statt. Die Konservative hat sich bislang dagegen ausgesprochen, die von der Kommission vorgesehenen Auflagen für die Landwirtschaft zu verringern. Sie setzt sich allerdings für finanzielle Begleitmaßnahmen ein.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) forderte im Zuge der bisherigen Beratungen nachdrücklich, Methan nicht in den Geltungsbereich der NEC-Richtlinie aufzunehmen, um Doppelregulierungen in der EU-Klimapolitik zu vermeiden.