Die Umweltminister von neun EU-Ländern haben die Europäische Kommission vor einer Aufweichung der gemeinschaftlichen Naturschutzregeln gewarnt.
Die beiden Richtlinien zum Vogelschutz und zu Natura 2000 hätten „ihren Wert unter Beweis gestellt“ und seien „ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa“ geworden, heißt es in einem Brief, der am Rande des Umweltrats in Luxemburg an EU-Umweltkommissar Karmenu Vella adressiert wurde.
Zu den Unterzeichnern gehören Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und ihre französische Kollegin Ségolène Royal sowie die Umweltressortchefs von Italien, Spanien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien und Luxemburg. Ohne die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie „wird es ein Ding der Unmöglichkeit, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 zu erreichen“, so die Minister in dem Schreiben. Statt über Änderungen der Richtlinien nachzudenken, komme es vielmehr darauf an, sie zu stärken und ihre Umsetzung weiter voranzubringen.
Zusammenführung nicht ratsam
Die mit den Richtlinien geschaffene Rechtssicherheit für alle Beteiligten dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, betonen die Minister. Sie rufen die Kommission dazu auf, die Vorschriften in ihrer derzeitigen Form zu belassen. Weder eine Ergänzung der Rechtstexte noch ihre Zusammenführung seien zweckdienlich. Die dafür notwendigen Finanzmittel stünden dann nämlich nicht mehr für die viel wichtigere Aufgabe der Umsetzung zur Verfügung.
Anlass für die Intervention ist der angekündigte „Fitness-Check“, mit dem die EU-Kommission die Naturschutzrichtlinien derzeit einer Prüfung unterzieht. Naturschutzverbände befürchten seit geraumer Zeit eine Aufweichung des EU-Rechts, was die Brüsseler Behörde stets verneint. Vella plant, auf einer Konferenz am 20. November erste Ergebnisse des „Fitness-Checks“ vorzustellen. Im nächsten Jahr sollen die daraus gezogenen Schlüsse folgen.