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Umweltminister wollen Nitrat-Gebietskulissen behalten

Die Umweltminister von Bund und Ländern machen erwartungsgemäß wieder Druck für eine schnelle Verschärfung der Düngeverordnung. Die Kriterien für die Nitrat-Gebietskulissen wollen sie beibehalten. Emissionsarme Ausbringverfahren für Wirtschaftsdünger sollen Pflicht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat heute in Hamburg die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Düngeverordnung „umfassend und zügig“ anzupassen. In ihrem einstimmigen Beschluss sprechen sie sich außerdem für eine Beibehaltung der mit der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 festgesetzten Kriterien für die Nitrat-Gebietskulissen aus.

Pflicht für emissionsarme Aufbringungsverfahren

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Zusätzlich zu den bisher schon diskutierten Maßnahmen, die die Nitrateinträge in Gewässer in Deutschland mindern sollen, drängen die Umweltminister auf Maßnahmen zur Reduktion von Ammoniakemissionen. In ihrem Beschluss rufen sie die Bundesregierung dazu auf, die Düngeverordnung so zu ändern, dass für die Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger auf Acker oder Grünland zeitnah die Verwendung emissionsarmer Aufbringungsverfahren vorgeschrieben wird. Bei der Düngebedarfsermittlung sollen außerdem höhere verfügbare Stickstoffmengen im Jahr des Ausbringens angerechnet werden müssen.

Stärkere Anrechnung der Pflanzenverfügbarkeit von Gülle und Gärresten

Außerdem fordern die Umweltminister eine verstärkte Anrechnung der Pflanzenverfügbarkeit von Gülle und Gärresten und der Reststickstoffgehalte auf dem Acker nach der Ernte. Zur Umsetzung, Kontrolle und Evaluierung soll die Einführung von Nitrat- und Gülleregistern, sowie einer internet-gestützten Aufzeichnung der eingesetzten Nährstoffe geprüft werden, schreiben sie in ihrem Protokoll. Um die Anforderungen der EU aus der Nitrat-, der Wasser und der Luftreinhalterrichtlinie zu erfüllen, könne auch „die Bindung der Tierhaltung an die Fläche“ ein Teil der Lösung sein, heißt es.

N-Bedarf von Starkzehrern ermöglichen

Die Umweltminister räumen ein, dass sie die Belange ökologisch wirtschaftender und nachweislich gewässerschonend wirtschaftender konventioneller Betriebe, die beispielsweise Restnährstoffvergleiche durchführen, ausreichend berücksichtigen wollen. „Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Einsatz von organischen Düngemitteln zur Deckung des N-Bedarfs von Starkzehrern zur Erzeugung marktgängiger Qualitäten im ökologischen Landbau möglich bleibt“, heißt es im Beschluss der Umweltminister.

Anstrengungen würdigen

"Es fehlt eine nachhaltige Zukunftsstrategie für die Landwirtschaft“, sagte der Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus, nach der Konferenz. Er plädierte für deutlich ambitioniertere Zielmarken beim Wasser- und Emissionsschutz. „Aber wir müssen auch diejenigen in ihren Anstrengungen würdigen, die bereits jetzt über das übliche Maß hinaus zur Minderung beitragen, zum Beispiel den ökologisch wirtschaftenden Betrieben“, sagte er.

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