Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat sich dafür ausgesprochen, die Belange der Wasserwirtschaft möglichst frühzeitig bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu berücksichtigen. Die Ausgestaltung der GAP auf EU-Ebene und deren nationale Umsetzung habe wesentlichen Einfluss auch auf die Erreichung der europäischen und nationalen Ziele der Wasserwirtschaft, heißt es in einem Beschluss.Daher sei es von „zentraler Bedeutung“, die wasserwirtschaftlichen Anliegen so früh wie möglich in die jeweiligen Prozesse der Aushandlung von GAP-Inhalten einzubringen.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft muss die künftige GAP laut UMK-Beschluss eine stärkere Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur sowie der Schaffung und Erhaltung von Retentionsflächen enthalten. Ferner sollten erosionsbedingte Einträge in die Gewässer durch die Anlage von Randstreifen vermieden werden.
Eine konsequente Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu den Gewässerrandstreifen sollte ebenso sichergestellt werden wie die Schaffung von Anreizen zur Erweiterung von Randstreifen im Rahmen der Eco-Schemes oder der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM).
Weitere Anforderungen der Wasserwirtschaft an die GAP nach 2020 sind der UMK zufolge ein ausreichendes Budget der Zweiten Säule sowie ein Verbot der Düngung und Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gewässerrandstreifen. Ebenfalls genannt werden unter anderem der Erhalt von Dauergrünland, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben der Düngeverordnung, eine Erhöhung des Mindestanteils an nichtproduktiven Landschaftselementen, eine stärkere Ausrichtung der landwirtschaftlichen Beratung auf die Belange des Gewässerschutzes und eine den Gewässerschutz berücksichtigende Betriebsführung.