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Umweltministerium soll 600 Millionen Euro an Berater gezahlt haben

Das Umweltministerium beteuerte stets, es gebe keine externen Beraterverträge. Dokumentiert war dazu ebenfalls nichts. Rechnungsprüfer fanden nun aber Zahlungen von 600 Millionen Euro an Berater.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Rechnungshof rügt das Umweltministerium (BMU) von Svenja Schulze, hunderte Millionen Euro für externe Leistungen verschleiert zu haben. Denn das Ministerium hatte stets als einziges mitgeteilt, keine Ausgaben für Berater zu haben, berichteten die Medien am Mittwoch.

Der Bundesrechnungshof (BRH) konnte jetzt allerdings offenbar nachweisen, dass das BMU zwischen 2014 bis 2018 "Aufträge für Unterstützungsleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 600 Millionen Euro erteilt" hatte. In diesem Zuge rügten die Prüfer, dass das Ministerium diese Daten bewusst versteckt habe. Selbst das BMU gebe offen zu, keine übergreifenden Aufzeichnungen zu führen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten. So etwas sei "entbehrlich" lautete die Antwort aus dem Umweltministerium.

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Die Rechnungsprüfer mussten sich daher die Informationen mühsam zusammensuchen. So fanden sie Presseberichten zufolge Beratungsleistungen für Untersuchungen über die ökologische Gestaltung des Tourismus oder den Globalen Umweltpakt. Für das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 etwa sollte ein Auftragnehmer "Maßnahmenvorschläge" erarbeiten und Vorschläge anderer Ministerien "kritisch bewerten", berichtet Spiegel online.

Der Bundesrechnungshof bemängelt, dass das Umweltministerium nicht ausreichend nachweisen konnte, warum die Leistungen außer Haus erstellt worden waren und warum nicht eigene Beamte sie hätten erstellen können. Zahlreiche Leistungen bei 44 untersuchten Fällen hätten "ministerielle Kernaufgaben des BMU" betroffen, kritisierten die Prüfer. Hier bestehe "im Hinblick auf Art, Dauer und Intensität der Beratungsleistungen die Gefahr von Abhängigkeiten".

Auch die Grünen halten es in einer Reaktion für „völlig inakzeptabel, dass das Umweltministerium bei den externen Beraterleistungen seit Jahren den Bundestag bewusst täuscht". Svenja Schulze müsse jetzt die Geheimnistuerei und das Täuschen beenden und umfassend aufklären, in welchem Umfang und von wem es Beratungsleistungen gegeben hat. Zudem wünschen sich die Grünen, dass das Umweltministerium mehr Fachkompetenz mit eigenem Personal aufbaut.

BMU: Kein Verstoß!

Das BMU kontert, dass es mit dem Rechnungshof eine unterschiedliche Auffassung darüber gebe, was eine externe Beratungsleistung überhaupt sei. Im BMU würden viele Verträge mit Beratern als "Werkverträge" abgeschlossen. Diese seien "keine externen Beratungsleistungen" und müssten deshalb auch nicht gemeldet werden.

Ein Sprecher stellte am Mittwoch klar, dass der Bundesrechnungshof keinen konkreten Verstoß gegen die Grundsätze der Haushalts- und Wirtschaftsführung oder sonstige Rechtsvorschriften festgestellt habe. Insbesondere habe er weder einen Vergaberechtsverstoß noch einen Schaden für den Bundeshaushalt festgestellt.

„Uns wird auch nicht vorgeworfen, in den vergangenen Jahren 600 Mio. Euro für Beratungsleistungen ausgegeben zu haben“, so der Sprecher weiter. „Die vom Bundesrechnungshof addierte Summe von 600 Mio. Euro bezieht sich allgemein auf Aufträge im BMU und Geschäftsbereich von 2014 bis 2018. Die Rede ist hier von Unterstützungsleistungen: Das beinhaltet zum Beispiel IT-Unterstützung, Projektträgerleistungen oder auch Forschungsvorhaben, die für die Aufgabenerfüllung des Ministeriums unverzichtbar sind. Diese Unterstützungsleistungen dürfen nicht mit Beratungsleistungen gleichgesetzt werden“, argumentiert das Ministerium.

Es sei aber völlig unstreitig, dass das BMU selbstverständlich – wie die gesamte Bundesverwaltung – in erforderlichem Maße die Unterstützung durch externe Expertise in Anspruch nimmt. Hierüber habe das BMU transparent im Rahmen parlamentarischer Anfragen berichtet. Zudem werde der Forschungsplan des Ministeriums jährlich veröffentlicht.

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