Mit Blick auf das „Greening“ im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) haben mehrere deutsche Umweltorganisationen vor einer zu laschen Umsetzung und damit dem Aus der damit verknüpften Ziele gewarnt.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Naturschutzstiftung EuroNatur, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) forderten die Bundesregierung in der vergangenen Woche auf, sich im Rat gegen die Forderung anderer Mitgliedstaaten zu stellen und sich für ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf den ökologischen Vorrangflächen einzusetzen. Auch die Anerkennung von Zwischenfrüchten und das Kleinrechnen der Vorrangflächen über Gewichtungsfaktoren müssten korrigiert werden.
Konkreter Hintergrund der Mahnung der Umweltverbände ist eine an die EU-Kommission gerichtete Erklärung durch 23 Mitgliedsländer, darunter Frankreich, Italien und Polen, in der die Möglichkeit verlangt wird, Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen verwenden zu dürfen. Deutschland und Großbritannien hatten sich der schriftlichen Erklärung nicht angeschlossen.
Die Umweltorganisationen unterstützen in dieser Frage ausdrücklich die Haltung der EU-Kommission. Diese hatte unlängst versichert, sie werde die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ökologischen Vorrangflächen verboten werden kann.
NABU, EuroNatur, BUND und DVL kritisierten, werde das Greening mit derartigen Inhalten ad absurdum geführt, nütze dies weder der Natur noch einer zukunftsfähigen Agrarpolitik. Kerninhalt des Greenings sei die Einrichtung ökologischer Vorrangflächen auf Äckern, mit denen zum Beispiel Feldhecken, Saum- oder Blühstreifen sowie Pufferstreifen an Gewässern gefördert werden sollten. Damit wolle die EU den massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Feldflur stoppen. Besonders die Bestände von Feldvögeln, Wildbienen und Wildkräutern würden sich in einem beispiellosen Rückgang befinden. (AgE)