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Uneinigkeit bei der Wahl der Mittel gegen den Flächenverbrauch

Die Meinungen darüber, wie in Bayern gegen den Flächenverbrauch vorgegangen werden sollte, gehen zum Teil deutlich auseinander. Das ist am vergangenen Donnerstag bei einer Anhörung zu diesem Thema im Münchener Landtag deutlich geworden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Meinungen darüber, wie in Bayern gegen den Flächenverbrauch vorgegangen werden sollte, gehen zum Teil deutlich auseinander. Das ist am vergangenen Donnerstag bei einer Anhörung zu diesem Thema im Münchener Landtag deutlich geworden.


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Während unter den Experten Einigkeit darüber herrschte, dass der Flächenverbrauch im Freistaat mit durchschnittlich 10 ha am Tag derzeit viel zu hoch sei, wurde zum Beispiel eine feste Verbrauchsobergrenze als Maßnahme gegen den Flächenverlust kontrovers diskutiert.


Unter anderem der Präsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, Prof. Holger Magel, die stellvertretende Leiterin des Departments Umwelt- und Planungsrecht am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Dr. Jana Bovet, und die Geschäftsführerin der katholischen Landjugendbewegung Bayern (KLJB), Maria Kurz, bewerteten eine solche Grenze als notwendig für das Erreichen einer Trendwende beim Flächenverbrauch.


Dagegen sprachen Vertreter des Bayerischen Gemeindetages und des Bayerischen Städtetages von einem Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen. Die staatliche und kommunale Daseinsvorsorge dürfe nicht aus den Augen verloren werden.


Gegensätzliche Einschätzungen gab es auch zum Flächenzertifikatehandel, also dem Verkauf von Rechten für die Flächennutzung. Bovet favorisierte Zertifikate als kostengünstiges Instrument, um das Verbrauchsziel zu erreichen. Magel warnte indes vor einem Bürokratiemonster.


Der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Walter Heidl, unterstrich die besondere Betroffenheit der Land- und Forstwirtschaft durch den Flächenverbrauch und forderte unter Verweis auf eine kürzlich vom Verband auf den Weg gebrachte Position zur Flächen-, Boden- und Siedlungspolitik ein gesetzliches Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen. Dazu gehöre auch, dass künftig verpflichtend Ersatzflächen für verbaute Felder und Wiesen geschaffen werden müssten. Bei Waldflächen sei das bereits heute Pflicht.

 

Vorgeschlagen wurden in der Anhörung außerdem die Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit sowie die Einführung neuer Formen der Bürgerbeteiligung und einer Versiegelungsabgabe. Daneben müsse die Landes- und Regionalplanung gestärkt werden. Die kürzlich erfolgte Lockerung des Anbindegebotes, demzufolge Siedlungsflächen zum Schutz der Landschaft grundsätzlich möglichst in Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten auszuweisen sind, wurde kritisiert.

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