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Ungarn darf Handel mit Flächen weiter beschränken

Ungarn darf EU-Ausländern noch bis 2014 hohe Hürden beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen in den Weg stellen. Die Europäische Kommission verlängert eine entsprechende Übergangsregelung, mit der die ungarische Landwirtschaft vor einem Ausverkauf geschützt werden soll, um drei Jahre.

Lesezeit: 2 Minuten

Ungarn darf EU-Ausländern noch bis 2014 hohe Hürden beim Kauf landwirtschaftlicher Flächen in den Weg stellen. Die Europäische Kommission verlängert eine entsprechende Übergangsregelung, mit der die ungarische Landwirtschaft vor einem Ausverkauf geschützt werden soll, um drei Jahre. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte dazu in Brüssel, der Beschluss beruhe auf einer eingehenden Analyse aller Argumente. Man hoffe, dass Ungarn sich so weiter auf die vollständige Liberalisierung vorbereiten könne. Danach werde die ungarische Landwirtschaft voll vom EU-Binnenmarkt profitieren können.


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Budapest hatte im Vorfeld argumentiert, im Falle der Nichtverlängerung könne der Bodenmarkt schwer gestört werden. Die Einkommens- und Preisunterschiede gegenüber den alten EU-Mitgliedstaaten seien nach wie vor zu hoch. Die Kommission räumte ein, der ungarische Agrarsektor sei von der weltweiten Krise hart getroffen worden. Das reale landwirtschaftliche Einkommen habe sich 2009 in diesem Land gegenüber dem Vorjahr um rund 30 % verringert, während die mittleren EU-Verluste nur 12 % betragen hätten. Die Situation habe sich aufgrund der besonders schlechten Kreditbedingungen in Ungarn noch verschärft.


Allerdings forderte die Kommission das Land auf, die Agrarreform zu beschleunigen und insbesondere den Prozess der Rückgabe und Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen abzuschließen. Gleichzeitig wies die Behörde auf die Vorteile ausländischer Kapitalzuflüsse hin. Sie empfahl Ungarn, die jetzt gewährte zusätzliche Übergangszeit für eine schrittweise Lockerung der Auflagen zu nutzen. (AgE)

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