Ungarn bereitet sich auf ein neues Bodenrecht vor, das laut EU-Vorgaben spätestens ab 1. Mai 2014 angewendet werden muss. Dazu wurde bereits Ende Juni ein Gesetz verabschiedet, das nach der Unterzeichnung durch Staatspräsident János Áder im Juli formell in Kraft getreten ist.
Bisher gelten Ausnahmeregeln, die noch aus Zeiten des ungarischen EU-Beitritts stammen und es der Regierung ermöglichen, Ausländern den Kauf landwirtschaftlicher Flächen zu verbieten. Von einer ähnlichen Möglichkeit machen zahlreiche andere neue Mitgliedstaaten Gebrauch.
Hintergrund war die Befürchtung eines Ausverkaufs nationaler Agrarflächen nach dem EU-Beitritt. Die Gnadenfrist für Ungarn läuft jedoch Ende April 2014 aus; danach müssen die entsprechenden nationalen Gesetze den EU-Standards entsprechen und insbesondere den Kauf durch EU-Ausländer ermöglichen.
Die ungarische Regierungspartei Fidesz wertet das Gesetz als EU-konform. Allerdings gelten weiterhin Auflagen. So müssen Interessenten einen landwirtschaftlichen Hintergrund nachweisen und dürfen höchstens 500 ha erwerben oder 1 200 ha aus dem staatlichen Bodenfonds pachten. Ferner müssen sie einen Wohnsitz im Umkreis von 20 km der Flächen nachweisen. Das erworbene Land darf ausschließlich agrarwirtschaftlichen Zwecken dienen. Darüber hinaus ist die Genehmigung eines örtlichen Ausschuss notwendig.
Die Europäische Kommission teilte auf Anfrage mit, man sei dabei, das Gesetz zu prüfen. Man werde alle notwendigen Schritte ergreifen, um den Einklang der Regelung mit den EU-Vorschriften zu gewährleisten. Fällt die Bewertung negativ aus, hat die Kommission die Möglichkeit, Ungarn über ein - dann voraussichtlich langwieriges - Vertragsverletzungsverfahren zu Änderungen zu zwingen. (AgE/ad)