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Union begrüßt Erhalt der Hofabgabeklausel

Den Erhalt der Hofabgabeklausel werten der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler, als wichtigstes Ergebnis des Koalitionskompromisses. „Die Hofabgabeklausel ist nach wie vor richtig“, betonen die Unionspolitiker.

Lesezeit: 2 Minuten

Den Erhalt der Hofabgabeklausel werten der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und die zuständige Berichterstatterin Marlene Mortler, als wichtigstes Ergebnis des Koalitionskompromisses.


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„Die Hofabgabeklausel ist nach wie vor richtig“, betonen die Unionspolitiker. Die Regelung sichere die Übergabe leistungsfähiger Höfe und bringe damit die junge Generation in Verantwortung. Gleichzeitig gelte es jedoch, die Vorschriften an die heutige Lebens- und Arbeitssituation in der Landwirtschaft anzupassen. Notwendig seien „praktikable Lösungen für Landwirte, die keine Hofnachfolger finden, oder die selbst bei einer Veräußerung oder Verpachtung des Hofes in soziale Schwierigkeiten geraten würden“. Diese sehen Holzenkamp und Mortler mit dem erzielten Koalitionskompromiss gewährleistet.


Inzwischen haben Holzenkamp und SPD-Agrarsprecher Dr. Wilhelm Priesmeier die vereinbarten Eckpunkte für eine Neugestaltung den zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Landwirtschaft mit der Bitte zugeleitet, auf deren Basis die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen in die Wege zu leiten.


Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des rentenunschädlichen Rückbehalts landwirtschaftlich genutzter Fläche auf 99 % der Mindestgröße, Zuschläge bei späterem Renteneintritt, die Erweiterung der Abgabemöglichkeit in Gemeinschaftsunternehmen sowie Verbesserungen bei der Hofabgabe unter Eheleuten. Diese Option soll auch in Fällen einer teilweisen Erwerbsminderung zur Anwendung kommen können.


Zudem soll bei der Hofübergabe an den Ehepartner der Rentenanspruch des abgebenden Partners auch dann erhalten bleiben, wenn der übernehmende Ehepartner die Regelaltersgrenze erreicht, den Hof aber noch nicht abgegeben hat.


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