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Union gegen pauschales Umbruchverbot in Natura-2000-Gebieten

In der CDU/CSU gibt es Unmut über den Entwurf der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Laut Gesetzentwurf soll das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig vom jeweiligen Schutzstatus einem pauschalen Umbruchverbot unterliegen.

Lesezeit: 3 Minuten

In der CDU/CSU gibt es Unmut über den Entwurf der Bundesregierung für ein Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Der Ärger richtet sich gegen den nach Auffassung der Abgeordneten zu weitgehenden Schutz von Dauergrünland.


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Laut Gesetzentwurf soll das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig vom jeweiligen Schutzstatus einem pauschalen Umbruchverbot unterliegen. Eine derart strikte Regelung sei nicht akzeptabel, heißt es in der Unionsfraktion. Dort sperrt man sich daher auch gegen eine parallele Einbringung des Gesetzentwurfs, um das Verfahren zu beschleunigen.


Die Vorsitzende vom Bundestagsernährungsausschuss, Gitta Connemann, warnte vor massiven Folgen für Grünlandbetriebe und kündigte an, sich im Gesetzgebungsverfahren gegen die Regelung stark zu machen. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, nannte es völlig inakzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit einer strikten Veränderungssperre zu unterwerfen. Detaillierte Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland außerhalb dieser Gebiete sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. Sie sollen noch durch eine Verordnung geregelt werden.


Echter Mehrwert für die Umwelt


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ging in seiner Stellungnahme auf den Aspekt Grünlandschutz nicht ein, sondern hob die Vorteile des Regelwerks insgesamt für Umwelt und Bauern hervor. Das Gesetz muss bis zum 1. August 2014 in Kraft getreten sein.


„Wir sorgen für eine nachhaltigere Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen“, erklärte der CSU-Politiker. Das neue Gesetz schaffe praktikable Regelungen und sei damit „ein echter Mehrwert für die Umwelt“. Zudem würden die vielfältigen Agrarstrukturen in Deutschland gestärkt. Die landwirtschaftlichen Betriebe erhielten damit „Rückendeckung im internationalen Wettbewerb“.


Schmidt bezeichnete die Direktzahlungen als „wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung und zur Risikovorsorge der Landwirte“. Sie schafften außerdem einen Ausgleich für gesellschaftliche Leistungen, die über den Preis für landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht geltend gemacht werden könnten. Gerade für die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe sei das von großer Bedeutung.


Eine Absage erteilte der Minister einer Nicht-Nutzung der Vorrangflächen. Deutschland sei mit seinen guten Ackerflächen und geeigneten klimatischen Bedingungen in der Pflicht, seinen Beitrag zur Ernährung der Menschen zu leisten. Pauschale Flächenstilllegung passten nicht dazu, sie erschienen angesichts der globalen Ernährungslage „überhaupt nicht sachgerecht“, betonte der CSU-Politiker.


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