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Union und SPD pochen auf flächendeckenden 5G-Ausbau

Zur Grünen Woche Anfang Januar wollen Union und SPD die Digitalisierung im Ländlichen Raum in den Vordergrund stellen. Den flächendeckenden Ausbau mit 5G-Internetverbindungen bezeichnet die Regierungskoalition in einem gemeinsamen Antrag als „unverzichtbar“.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Koalitionsfraktionen sorgen sich um die unzureichende digitale Infrastruktur auf dem Land. Die bestehenden Defizite in ländlichen Regionen seien ein massiver Standortnachteil, heißt es im Entwurf für einen gemeinsamen Antrag zum Thema „Gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken - Gutes Leben auf dem Land gewährleisten“, der anlässlich der anstehenden Internationalen Grünen Woche eingebracht und debattiert werden soll. Darin betonen Union und SPD die Bedeutung eines flächendeckenden Ausbaus mit 5G-Internetverbindungen, der für die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen unverzichtbar sei. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, der mittelständischen Industrie sowie der Land- und Forstwirtschaft sei der 5G-Standard im ländlichen Raum ebenso nötig wie für die Verwaltung, den Tourismus und die dortige Bevölkerung.

Eine Absage erteilen die Fraktionen einer Versorgungsauflage von nur 98 % bei der Versteigerung der 5G-Lizenzen, weil damit „mindestens 20 % der Fläche Deutschlands“ nicht mit 5G-Verbindungen versorgt wären. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Koalition in dem Antragsentwurf auf die Förderpolitik. So müssten die Voraussetzungen für eine Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vereinfacht werden.

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Noch stärker als bisher müsse die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die Attraktivität ländlicher Regionen ausgerichtet werden. Auf Länderebene will man darauf hinwirken, dass die über den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ zusätzlich bereitgestellten Bundesmittel „möglichst vollständig“ in den ländlichen Räumen und Kommunen eingesetzt werden. Die Forderung nach einer weiteren Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie einer dafür notwendigen Grundgesetzänderung ist in dem Entwurf nicht enthalten.

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