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Unionsantrag zum Verursacherprinzip in Roten Gebieten gescheitert

Die Ampelfraktionen stimmten im Agrarausschuss gegen den Antrag. Sie planen eigene Initiativen, die ein Verursacherprinzip berücksichtigen. Dafür fehlen bislang aber die Datengrundlagen.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit ihrem Antrag zur Einführung des Verursacherprinzips in den Roten Gebieten konnte sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag nicht durchsetzen.

Der Antrag wurde heute im Agrarausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt. Die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Linke hatten dafür votiert.

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In ihrem Antrag hatte die Unionsfraktion Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe zur Düngung in Roten Gebieten gefordert und verlangt, dass die Bundesregierung „umgehend“ ein Konzept vorlegt „zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften“.

Bürokratische Hürden überfordern kleine Betriebe

Das Konzept solle „eng mit der EU-Kommission“ abgestimmt werden, „um eine rechtssichere und zügige Umsetzung zu ermöglichen“, hieß es in dem Antrag. Die Antragsteller betonten, dass es landwirtschaftliche Betriebe gebe, die in roten Gebieten liegen, somit die höheren Auflagen erfüllen müssen, aber keine intensive Landwirtschaft wie beispielsweise Viehhaltung betrieben. Für diese Betriebe müsse es Ausnahmen von der Düngeverordnung geben. Vor allem kleine Betriebe seien durch die hohen bürokratischen Auflagen überfordert.

Rote Gebiete wachsen fast überall

Auf Druck der EU hatten Bund und Länder im Sommer 2022 die Vorschrift zur Gebietsausweisung verschärft. Danach mussten alle Bundesländer bis zum 30. November 2022 die Roten Gebiete neu ausweisen. Damit einher ging in den meisten Bundesländern eine mehr oder weniger deutliche Vergrößerung der Gebiete.

Das Thema Verursachergerechtigkeit wird in diesem Zusammenhang schon länger diskutiert. Bei der Herbst-Agrarministerkonferenz im September 2022 hatte bereits eine Gruppe von Ländern den Bund gebeten, ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in roten Gebieten zu erarbeiten. Die Länder warben für Ausnahmen für:

  • Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen, nachgewiesen durch den zulässigen Bilanzwert für Stickstoff,
  • Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko, nachgewiesen unter Berücksichtigung exakter Bewirtschaftungsdaten sowie
  • landwirtschaftliche Flächen, auf denen Maßnahmen einer aus wasserwirtschaftlicher Sicht nachweislich besonders grundwasserschonenden Bewirtschaftung im Rahmen von freiwilligen Kooperationen durchgeführt werden.

Mehrere rechtliche Hürden

Damit so etwas möglich ist, müssten auf Bundesebene allerdings sowohl das Düngegesetz als auch die Düngeverordnung erneut angepasst werden. Und dann müsste auch noch die EU-Kommission das Verfahren akzeptieren.

Ampel will Verursachergerechtigkeit umsetzen

Im Agrarausschuss hatte heute auch die grüne Fraktion klargestellt, dass die Ampelregierung ein Vorgehen plane, das Verursachergerechtigkeit berücksichtige. Dafür brauche es aber Emissionsdaten, die bisher in der von der EU geforderten Form nicht erhoben würden. Nötig seien bessere Datengrundlagen.

Auch die SPD-Fraktion forderte eine verbesserte Datengrundlage, die jedoch ein Monitoring-Management bedinge. Deswegen werde die Bundesregierung das Düngegesetz reformieren, und auch die Stoffstrombilanzverordnung verbessern. Mit diesen beiden Regelungen werde es dann gelingen, die Verursacher differenzierter ausfindig zu machen, so die SPD-Fraktion.

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