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Unionsantrag zur erleichterten Wolfsbejagung fällt im Bundestag durch

Der Bundestag stimmte gegen einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der auf Bestandsobergrenzen, einen Herabstufung des Schutzstatus und wolfsfreie Zonen abzielte.

Lesezeit: 4 Minuten

Weidehalter, die auf eine vereinfachte Bejagung des Wolfes hoffen, dürften enttäuscht sein. Der Bundestag hat gestern einen entsprechenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit klarer Mehrheit abgelehnt.

In ihrem Antrag hatte die Union folgende Forderungen aufgestellt:

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  • Eine realistische Betrachtung der Populationen. Der Wolf darf künftig rechtlich nicht mehr als eine streng geschützte Art gelten. Hierfür ist der Wolf statt in Anhang IV neu in Anhang V der EU-FFH-Richtlinie einzustufen.
  • Ein effektives Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten, wie z. B. Schwedens, mit dem ein weiteres Wachstum der Bestände verhindert und eine vernünftige Reduzierung ermöglicht wird. Es muss rechtlich einfacher als bisher möglich sein, Wölfe auch aktiv bejagen zu können.
  • Ein Stoppschild für den Wolf zur Schaffung wolfsfreier Zonen in Gebieten, in denen Weidetierhaltung erforderlich ist und wo der Schutz der Weidetiere anders nicht zu gewährleisten ist. Insbesondere auf Deichen oder Almen hat der Wolf nichts zu suchen. Ohne Schafe gibt es keinen wirksamen Deichschutz, ohne Almwirtschaft weniger Artenvielfalt und Erosionsschutz. Wolfsfreie Zonen sind also für den Erhalt unserer Kulturlandschaft und auch für den Naturschutz zwingend erforderlich.

Ebner: Union sucht nach „Abschussgründen“

In der vorausgegangenen Debatte warf der Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag, Harald Ebner (Grüne), der Unionsfraktion und insbesondere der bayerischen CSU-Landesregierung vor, Abschussgründe „an den Haaren herbeizuziehen“, um den Wolf in Deutschland wieder auszurotten. Ohnehin verstoße die Forderung nach wolfsfreien Zonen oder Bestandsobergrenzen gegen EU-Recht.

Das neue Zusammenleben mit dem Wolf sei selbstverständlich kein Zuckerschlecken, räumte auch Ebner ein. Vielmehr seien „funktionierende Antworten“ erforderlich. „Der schnelle Ruf nach der Waffe ist aber keine Lösung“, betonte der Grüne. Er plädiert weiterhin für eine Verbesserung des Monitorings als Grundlage für einen „wirksamen Herdenschutz“.

Mack: Beim Wolf wurden rote Linien überschritten

Der CDU-Abgeordnete Klaus Mack gab in Ebners Richtung allerdings zu bedenken, dass die „Einschläge“ näher kommen, was Wolfsrisse bei Nutztieren angeht. Die „Mär vom friedliebenden Wolf“ breche gerade zusammen. Nach Angriffen auf Schafe und Rinder sei gerade eine weitere rote Linie überschritten worden: Der Angriff eines Wolfs auf eine Reiterin.

Vor diesem Hintergrund warf Mack der Bundesregierung völlige Untätigkeit vor. Der Unionsantrag habe hingegen einen Weg hin zu einem Miteinander von Wolf, Weidetieren und Mensch gewiesen: Durch die Aufnahme des Beutegreifers ins Jagdrecht und ein aktives Bestandsmanagement. „Wir wollen, dass der Wolfsbestand auf ein erträgliches Maß reduziert wird“, so der CDU-Politiker.

Seitzl: Abschuss keine Lösung

Für Dr. Lina Seitzl von der SPD-Fraktion ist es zunächst eine „gute Nachricht“, dass der Wolf nach rund 150 Jahren wieder nach Deutschland zurückgekehrt ist. Natürlich entstünden aber auch Konflikte, gerade auch für Weidetierhalter. Der Abschuss von Wölfen sei jedoch keine Lösung – auch nicht für die Praxis, erklärte Seitzl.

Skudelny: Wolfsmanagement europarechtskonform ausgestalten

Die FDP-Abgeordnete Judith Skudelny teilt zumindest die Analyse der Union, dass der Wolf dem Menschen immer näher rückt und Schäden unter Nutztieren anrichtet. Eine Regulierung des Wolfsbestands sei jedoch wegen des hohen Schutzstatus für die Tierart nicht so einfach.

Ein „europarechtskonformes Wolfsmanagement“ muss laut Skudelny drei Voraussetzungen erfüllen: Erstens die sichere Feststellung des „günstigen Erhaltungszustands“. Problem sei, dass sich der Wolf regional konzentriere, gab die FDP-Politikerin zu bedenken. Deshalb müssten zunächst Regionen definiert werden. Zweitens brauche es eine klare Definition, wie viele Tiere den „günstigen Erhaltungszustand“ erfüllen. Drittens müssten die Bestände realitätsnah und verlässlich erhoben werden. Dafür werde die Ampel sorgen, so Skudelny.

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