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Unterstellplatz für Wohnwagen und Wohnmobile - Achten Sie auf den Versicherungsschutz!

Viele Landwirte bieten Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile an. Das ist gerade beim Versicherungsschutz nicht ohne Risiko. Worauf es ankommt, erklären wir Ihnen.

Lesezeit: 3 Minuten

In den letzten Jahren gab es durch Corona einen wahren Boom bei Wohnwagen und Wohnmobilen. Und die wollen auch abseits der Reisen gut untergestellt sein. Hier kommen oft Plätze auf landwirtschaftlichen Betrieben ins Spiel. Wann Landwirte dabei in die gewerbliche Umnutzung geraten, erklären wir Ihnen in dem Online-Artikel Serie "Umnutzung: Leerstehende Gebäude gewerblich vermieten?". Zunächst beleuchten wir aber den Versicherungsschutz, den Sie nicht außer Acht lassen sollten.

Gebäudeversicherung

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Wohnwagen können Sie ähnlich wie z.B. Pferdeanhänger in alten Gebäuden mit einer Genehmigung als Lagerhalle unterstellen. Um Versicherungsschutz zu haben, kommt es nach Angaben der Provinzial v.a. auf folgende Regeln an:

  • Das Gebäude muss frei von Heu und Stroh sein.
  • In dem Gebäude dürfen Sie keine feuergefährlichen Arbeiten durchführen, wie z.B. Schweißen oder Flexen.
  • Die Gasflaschen müssen Ihre Mieter aus den Wohnwagen entfernen, außerdem möglichst die Batterien abklemmen. Dazu sollten Sie die Fahrzeuginhaber schriftlich verpflichten.

Wohnmobile sind Kraftfahrzeuge und dürfen nur in Gebäuden untergestellt werden, die als Garage genehmigt sind bzw. die Anforderungen der Garagenverordnung erfüllen. Je nach Garagengröße gelten unterschiedliche Vorschriften, so auch beim Brandschutz.

In NRW z.B. gelten Gebäude bis zu 100 m² als Kleingaragen mit noch überschaubare Auflagen. So können Landwirte z.B. in einer alten Remise meist ohne weiteren Aufwand zwei Pkw und ein Wohnmobil unterstellen. „Sprechen Sie die neue Nutzung aber auf jeden Fall mit Ihrem Versicherer ab“, rät Burkhard Fry, Versicherungsberater bei der Landwirtschaftskammer NRW.

Bei einer so genannten Mittelgarage mit 100 m² bis 1000 m² Fläche gelten z.B. in NRW umfangreichere Auflagen. Das betrifft die Feuerfestigkeit von Außen-, Innen- und Trennwänden, die Rettungswege, die Feuerlöschvorschriften usw. Meistens müssen Sie Ihre Gebäude umbauen, um die Anforderungen zu erfüllen. In Bezug auf den Versicherungsschutz gilt, dass die Versicherungen davon ausgehen, dass Sie die baurechtlichen Auflagen einhalten. Sprechen Sie ggf. mit Ihrem Versicherer.

Wichtig: In landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhallen sind Schlepper bzw. landwirtschaftliche Maschinen i.d.R. erlaubt, soweit der Abstand zu Heu und Stroh stimmt. Wohnmobile oder andere Kraftfahrzeuge dürfen Sie dort aber nicht unterstellen.

Wohl möglich ist es, so die Provinzial, nach individueller Vereinbarung mit dem Versicherer ggf. zwei oder drei Wohnwagen in einer Maschinenhalle unterzustellen. Heu und Stroh dürfen Sie dort dann aber nicht mehr lagern.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht sollte einspringen, wenn Sie als Landwirt z.B. das Wohnmobil beim Rangieren beschädigen. Dafür müssen Sie allerdings die Vermietung von Stellplätzen ausdrücklich mitversichern lassen. Denn anders als viele meinen, gilt der Gewahrsamsschutz der Betriebshaftpflicht nicht für untergestellte Wohnwagen, Wohnmobile u.ä. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, welche Zusatzvereinbarung ggf. notwendig ist. Achten Sie dabei, so die LVM-Versicherung, insbesondere darauf, dass Schäden beim Rangieren von Fahrzeugen mitversichert sind.

Unser Tipp: Schließen Sie mit Ihren Mietern Schadenersatz bei einfacher Fahrlässigkeit vertraglich aus. Dann brauchen Sie bzw. Ihre Versicherung entsprechende Forderungen des Fahrzeuginhabers nicht erfüllen – auch dann nicht, wenn die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters den Schaden am Fahrzeug zwar zahlt, sich aber das Geld von Ihnen zurückholen will.

Fahrzeugversicherung

Vermieten Sie möglichst nur Stellplätze für Wohnmobile, für die eine Fahrzeugversicherung besteht. So haben Sie Gewissheit, dass die durch den Gebrauch des Fahrzeuges eingetretenen Schäden versichert sind. Zusätzlich sollte der Fahrzeughalter möglichst eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern.

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