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Unverständnis über Vorschlag zur Integration der Alterssicherung in Rentenversicherung

Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz hat bekanntlich einen Antrag gestellt, die landwirtschaftliche Alterssicherung in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Mit absolutem Unverständnis reagierte darauf der Vorstandsvorsitzende der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Leo Blum.

Lesezeit: 2 Minuten

Die CDU-Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz hat bekanntlich einen Antrag gestellt, dielandwirtschaftliche Alterssicherungin die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Mit absolutem Unverständnis reagierte darauf der Vorstandsvorsitzende der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Leo Blum.


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Seiner Auffassung nach ist die Meinung der CDU nicht repräsentativ, die Bauern seien zufrieden und wüssten um die Vorzüge einer eigenen Sozialversicherung. Der Beschluss aus Mainz sei „fachlich unsinnig und politisch nicht nachvollziehbar“. Eine Überführung der Alterssicherung in die Rentenversicherung bedeute in der Konsequenz die Aufgabe des eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems.


„Mir ist unbegreiflich, dass diese Position in den Reihen der CDU vertreten wird, nachdem die Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung vor gut einem Jahr gerade mit dem Ziel beschlossen wurde, das System an den Strukturwandel anzupassen und so auf eine langfristig gesicherte Grundlage zu stellen.“


Online-Umfrage: 70 % wollen die Integration


In der öffentlichen Wahrnehmung der Landwirte scheinen die Vorteile der landwirtschaftlichen Alterssicherung allerdings nicht so sichtbar zu sein, wie sich das Leo Blum wünscht. Das zeigt unsere Umfrage aus der Woche vom 6. bis 13. Mai 2013. Da hatten wir gefragt:


Die CDU Rheinland-Pfalz will die eigenständige Alterssicherung der Landwirtschaft abschaffen und die Landwirte in die allgemeine Rentenversicherung integrieren. Was halten Sie von dem Vorschlag?  2.184 Leser von top agrar-Online haben abgestimmt:


Stabile Grundlage


Nach Angaben Blums war allerdings immer klar, dass die Alterssicherung der Landwirte (AdL) lediglich eine Grundsicherung darstelle. Eine Vollsicherung habe nie ernsthaft zur Diskussion gestanden, weil die damit einhergehende Beitragslast von den Betrieben nicht zu schultern wäre. Daran habe sich bis heute nichts geändert. Entschieden wehrt sich Blum gegen Vorbehalte, die Alterssicherung stehe auf tönernen Füßen. Die Defizitdeckung des Bundes bringe dem System langfristig Stabilität.

 

Zurückhaltend äußert sich der Vorstandsvorsitzende zur gegenwärtigen Diskussion um die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der AdL. Er könne nur davor warnen, die Hofabgabeklausel zu streichen. Aus strukturpolitischen Gründen sei dieses Instrument weiterhin unverzichtbar. Gleichzeitig sprach sich Blum dafür aus, Korrekturen vorzunehmen. Das müsse jedoch in Ruhe geschehen. (AgE/ad)


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