Der von der Kiewer Regierung in das Parlament eingebrachte Entwurf für ein „Gesetz über den Boden“ stößt bei Agrarpolitikern auf Bedenken. Der für Agrarpolitik zuständige Abgeordnete Valerij Bewzenko kritisierte etwa, dass die Vorlage nicht den Interessen der ukrainischen Privatbauern entspreche. Vielmehr würde das Gesetz in der geplanten Fassung vorwiegend den Großgrundbesitzern günstige Möglichkeiten eröffnen, Agrarflächen zu erwerben und die Menschen vom Land zu vertreiben.
Die Vorlage zeige einmal mehr, dass die ukrainische Agrarpolitik nur den landwirtschaftlichen Großbetrieb kenne, der Leben und Arbeit auf dem Land bestimme, so Bewzenko weiter. Im „Bodengesetz“ sei die Rede davon, dass Land in Form von Eigentum erworben werden könne. Hier stelle sich die Frage, welcher Landwirt in der Lage sei, beispielsweise 2 000 ha zu kaufen. Den meisten Landwirten fehle das Geld für den Bodenerwerb; gleichzeitig könnten sie aber auch ihr Land nicht verkaufen, weil sie die im Zuge einer früheren Reform erhaltenen Parzellen langfristig verpachtet hätten.
Bewzenko sieht in dem Gesetzentwurf auch an anderer Stelle Widersprüche zu einem freien Bodenmarkt, da unter anderem auch die kostenlose Verteilung von Grund und Boden vorgesehen sei. Der Staatliche Bodenfonds der Ukraine umfasst nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums insgesamt rund 6,6 Mio ha an Agrarflächen, wovon sich 2,9 Mio ha als „Vorrat und Reserve“ in der Verfügung der Dorfverwaltungen befinden.
Das Kiewer Agrarressort beziffert den Kapitalbedarf für den Erwerb von beispielsweise etwa 25 ha bis 30 ha auf umgerechnet wenigstens 13 400 Euro, wobei der Landwirt als Käufer einen Nachweis über die Herkunft des Geldes vorlegen muss. Geplant sei, dass die Staatliche Bodenbank den Privatbauern zinsverbilligte Kredite für den Bodenkauf anbieten könnte, verlautete es aus dem Ministerium. (AgE)