Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, sieht in der ab dem 1.1.2017 drohenden Umsatzsteuerpflicht eine große Belastung für die Jagdgenossenschaften und lehnt diese deshalb ab.
Zusammen mit dem Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, und dem Vorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), Aloysius Söhngen, wandte er sich in einem gemeinsamen Schreiben an die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen und bat um deren kurzfristige Unterstützung, um die Umsatzsteuerpflicht abzuwenden.
Eine Änderung des Umsatzsteuergesetztes sieht vor, zukünftig die Einnahmen der Jagdgenossenschaften aus der Verpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dass eine Übergangsregelung den Jagdgenossenschaften ermöglicht, die bisherigen Regelungen über einen gewissen Zeitraum noch beizubehalten, würde die Problematik laut BWV-Präsident Hartelt aber nur aufschieben und keinesfalls lösen. Es müsse jetzt gehandelt werden, um den Jagdgenossenschaften eine Perspektive bieten zu können.
Die drei Verbände betonen, dass durch die Neuregelung die Einnahmen der Jagdgenossenschaften tendenziell weiter sinken und deshalb wichtige Aufgaben der Jagdgenossenschaften im kommunalen Gefüge vor Ort nicht mehr sachgerecht erfüllt werden können. So sei möglicherweise zu befürchten, dass die finanziellen Spielräume beispielsweise beim ländlichen Wegebau zusätzlich schrumpfen und die Gefahr von Umlagen steige, wenn die Jagdgenossenschaften ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Dies betreffe insbesondere die Kommunen, die dann zusätzliches Personal zur Verfügung stellen müssten.
Die Präsidenten Hartelt und Horper sehen ebenso wie der GStB-Vorsitzende Söhngen, eine zusätzliche Gefahr für das ehrenamtliche Engagement in den Jagdgenossenschaften. Sei es bisher bereits schwierig, geeignete Personen für diese verantwortungsvolle Tätigkeit zu gewinnen, werde es in Zukunft aufgrund der steuerrechtlichen Problematik noch schwieriger werden, Personen zur Mitarbeit zu motivieren. Dies insbesondere deshalb, weil Fehler schnell zu persönlicher Haftung führen könnten, die ehrenamtlich tätige Personen verständlicherweise kaum übernehmen wollen. Die Verbände appellierten daher eindringlich an die Finanzministerin, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten alles zu tun, die drohende Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften abzuwenden.