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Verbändeanhörung über Fleischnamen für vegetarische Produkte läuft

Im Streit um die Bezeichnungen für vegetarischen Fleischersatz zeigt sich der Vegetarierbund siegessicher. Ein Entwurf sehe vor, dass die Begriffe „Schnitzel“, „Bratwurst“ und „Frikadelle“ weiter „uneingeschränkt“ für vegetarische oder vegane Alternativen genutzt werden dürften.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Streit um die Bezeichnungen für vegetarischen Fleischersatz zeigt sich der Vegetarierbund (Vebu) siegessicher. Ein Entwurf für die entsprechende Regelung sehe vor, dass die Begriffe „Schnitzel“, „Bratwurst“ und „Frikadelle“ weiter „uneingeschränkt“ für vegetarische oder vegane Alternativen genutzt werden dürften, die zum Beispiel aus Soja hergestellt werden, teilte der Verband am Dienstag mit.


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Der Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat nun eine Verbändeanhörung gestartet. Bis Ende des Jahres sollen die neuen Regeln veröffentlicht werden.


Till Strecker, Leitung VEBU-Politik, erklärt dazu: “Die Entscheidung der DLMBK ist ein Erfolg für den VEBU und unseren Einsatz für die Interessen der Verbraucher. Ernährungsminister Christian Schmidt ist mit seinem Ansinnen gescheitert, ‘Fleischbegriffe’ grundsätzlich zu verbieten. Die Entscheidung für die Zulässigkeit von Begriffen wie ‘veganes Schnitzel’ und ‘vegetarische Bratwurst’ ist im Sinne aller, die informativ und attraktiv gekennzeichnete vegetarisch-vegane Produkte kaufen wollen. Vegane und vegetarische Alternativprodukte mit Begriffen zu kennzeichnen, die auch für Lebensmittel mit tierischen Zutaten verwendet werden, ist sinnvoll, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar sind.”


Vebu: "Fleischbegriffe sind zulässig"



Den Forderungen von Bundesernährungsminister Christian Schmidt, dem Deutschen Bauernverband (DBV) sowie dem Deutschen Fleischerverband (DFV), die sich für ein generelles Verbot von “Fleischbezeichnungen” ausgesprochen hatten, kommt die DLMBK laut dem Vegetarierbund nicht nach. Allgemeine Bezeichnungen wie beispielsweise “Wurst” und “Frikadelle” könnten nach Meinung der DLMBK auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.


Kritik an konkreter Ausgestaltung



Andere Begriffe, die beispielsweise Fleischteilstücke beschreiben (z. B. “Filet” oder “Schinken”), oder Anlehnungen an Tierarten (z. B. “Hühnchen” oder “Rind”) sind hingegen nicht vorgesehen. Spezielle Bezeichnungen wie beispielsweise “Salami” sollen nach Meinung der DLMBK nur über sprachliche Umwege wie “vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art” zulässig sein.

 

“Die Logik, die dem zugrunde liegt, ist nicht erkennbar. Die willkürliche Unterscheidung zwischen verschiedenen Produktkategorien hinsichtlich der zulässigen Benennung und komplizierte sprachliche Konstrukte, ohne dass Handlungsbedarf besteht: Das kann man keinem Verbraucher verständlich machen und das entspricht auch nicht dem Verbraucherinteresse”, sagt Strecker. Die DLMBK greift seiner Meinung nach hier prägend ein, ohne dass dies aufgrund der Faktenlage angezeigt wäre. Es gebe mit der Benennung von Fleischalternativen keine Probleme in der Praxis, denen ein Leitsatz begegnen müsste.


Schmidt fordert Klarheit


Die Debatte hatte Bundesagarminister Christian Schmidt (CSU) im Dezember begonnen, ergänzt dazu die dpa. „Diese Begriffe sind komplett irreführend und verunsichern die Verbraucher“, antwortete er auf die Frage der „Bild“-Zeitung, warum ein „vegetarisches Schnitzel“ oder eine „vegane Currywurst“ so heißen dürfen. „Ich setze mich dafür ein, dass sie im Sinne einer klaren Verbraucherkennzeichnung verboten werden.“


Schmidts Ministerium wollte die Passagen aus dem Entwurf nicht kommentieren, da der Abstimmungsprozess in einem sehr frühen Stadium sei. „Bundesminister Schmidt ist es jedoch wichtig, klarzustellen, dass die Bezeichnungen von vegetarischen und veganen Lebensmitteln klar und wahr sein müssen“, sagte eine Sprecherin. Verwechslungen mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs oder die Anlehnung an hervorgehobene Qualitäten von Lebensmitteln tierischen Ursprungs wolle der Minister ausschließen, berichtet die dpa.

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