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Verbandsklage gegen neuen Putenstall in Nordrhein-Westfalen

Der Deutsche Tierschutzbund hat beim Verwaltungsgericht Münster die Klagebegründung zum Bauvorhaben eines Putenmästers eingereicht. Die Tierschützer gehen davon aus, dass die erteilte Baugenehmigung u.a. wegen der hohen Besatzdichte gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Tierschutzbund hat beim Verwaltungsgericht Münster die Klagebegründung zum Bauvorhaben eines Putenmästers eingereicht. Die Tierschützer gehen davon aus, dass die erteilte Baugenehmigung u.a. wegen der hohen Besatzdichte gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt.


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Die Puten könnten ihre Grundbedürfnisse nicht ausleben und es sei mit Gesundheitsschäden und Leiden für die Tiere zu rechnen, heißt es von Seiten der Tierschützer. Im August letzten Jahres hatte der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit seinem Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Tierschutz-Verbandsklage Einwendungen gegen das Bauvorhaben eines Putenmästers eingelegt.

 

„Die vorgesehene Putenhaltung ist tierschutzwidrig. Das zeigt unsere Klagebegründung klar und konsequent“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der beantragte Stallbau entspreche nach den vorliegenden Unterlagen einer klassischen konventionellen Putenhaltung: Die Tiere würden dort üblicherweise auf engstem Raum ohne Außenklimakontakt, ohne ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten und artgerechte Ruheplätze leben.


Aus Sicht der Tierschützer steht die Putenhaltung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz. Der Deutsche Tierschutzbund weist zudem darauf hin, dass in den konventionellen Stallbauten Tiere eingesetzt werden, die die Kriterien einer Qualzucht erfüllen. In Deutschland leben jährlich etwa 37 Millionen Puten in konventioneller Haltung.

 

Der Verband bedauert, dass es bisher keine besondere Verordnung zur Haltung von Puten gibt, es gelte alleine das Tierschutzgesetz. Als Grundlage für diesen Bau wurde die „freiwillige Vereinbarung der Putenwirtschaft“ herangezogen, nach der bis zu 52 bzw. 58 Kilogramm pro Quadratmeter Bodenfläche vereinbart sind. Dies entspreche zum Ende der Mast etwa drei Hähnen bzw. fünf Hennen auf einem Quadratmeter. Aufgrund der Zucht auf maximale Mastendgewichte, mit hohem Anteil an Brustmuskelfleisch (Putenbrust) würden die Tiere unter Gleichgewichtsstörungen, schmerzhaften Fehlstellungen und Degenerationen der Beine leiden, so der Tierschutzbund weiter. Der Platzmangel, die strukturlose und enge Umgebung sowie die zuchtbedingten Probleme des Bewegungsapparates würden verhindern, dass Puten ihr arteigenes Verhalten ausleben können. Die Folgen seien Schmerzen, Leiden sowie massive Verhaltensstörungen, wie Federpicken und Kannibalismus, die bis zum Tod der Puten führen können.

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