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Verbandsklagerecht für Tierschützer jetzt auch in Niedersachsen

Auch in Niedersachsen werden Tierschutzorganisationen in Zukunft vor Gericht ziehen können, wenn sie beispielsweise der Ansicht sind, dass im Zusammenhang mit Stallneubauten Tierschutzvorschriften missachtet werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Auch in Niedersachsen werden Tierschutzorganisationen in Zukunft vor Gericht ziehen können, wenn sie beispielsweise der Ansicht sind, dass im Zusammenhang mit Stallneubauten Tierschutzvorschriften missachtet werden.


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Wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte, stimmte die Landesregierung diese Woche einem Gesetzentwurf zu, mit dem das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt werden soll. Die Vorlage geht nun in die Verbandsanhörung.


Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bezeichnete das Verbandsklagerecht als „Meilenstein für den Tierschutz". Im Unterschied zu Umweltschutzorganisationen dürften die Tierschützer bei vermeintlichen Verstößen gegen Gesetze oder Verordnungen bisher nicht selbst den Rechtsweg beschreiten, sondern müssten nach einer Anzeige darauf hoffen, dass die Staatsanwaltschaft den Fall vor Gericht bringe.


„Dieses rechtliche Ungleichgewicht wollen wir ändern", erklärte Meyer. Anerkannte Verbände und Organisationen könnten dann von einem Gericht etwa prüfen lassen, ob behördliche Erlaubnisse, zum Beispiel für bestimmte Eingriffe am Tier oder für Tierversuche, mit dem im Grundgesetz und dem in der niedersächsischen Verfassung verankerten Tierschutz vereinbar seien.


Kritisch äußerte sich der Agrarsprecher der CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke: „Der Umgang mit dem Thema Tierschutz zeigt einmal mehr das tiefe Misstrauen des Landwirtschaftsministers gegenüber den beteiligten Akteuren auf Landkreisebene", erklärte der CDU-Agrarpolitiker.


Der agrarpolitische Sprecher der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion, Hermann Grupe, hält die rechtliche Stärkung der Tierschutzverbände für überflüssig: „Ein Verbandsklagerecht im Tierschutz ist unnötig, weil bereits heute die Behörden gegen Verstöße gegen Tierschutzregeln vorgehen können.“

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