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Tierschutz ungenügend

Verbraucherzentrale will Umstieg auf Haltungsstufen 3 und 4

Die Verbraucherzentralen aus RLP und NRW sehen "erhebliche Defizite" beim Tierschutz in der Landwirtschaft. Der Handel müsse geschlossen auf die Haltungsstufen 3 und 4 umsteigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Zahlreiche große Händler wie Aldi, Edeka oder Lidl wollen in Zukunft kein Fleisch der Haltungsform 1 mehr anbieten, längerfristig sogar nur noch 3 und 4. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind solche Schritte in Richtung mehr Tierschutz in der Nutztierhaltung dringend überfällig. Denn viel zu lange habe der Handel bei Fleisch auf Niedrigpreis- und Lockvogelangebote gesetzt, schreiben sie in einer Stellungnahme.

Der Verzicht auf Haltungsform 1 bringt aus ihrer Sicht das Tierwohl nicht deutlich nach vorne. Der aktuelle, gesetzliche Mindeststandard der Tierhaltung stehe wegen Tierschutzdefiziten stark in der Kritik – und das nicht nur von Tierschützern, sondern auch von Agrarexperten, so die Verbraucherschützer weiter. Unter den Bedingungen dieser "Haltungsform 1 Stallhaltung" würden aktuell etwa 90 % der Nutztiere in Deutschland gehalten. Und auch Haltungsform 2 des Handels sei kein deutlicher Fortschritt.

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Erst der zweite Schritt, auch auf Haltungsform 2 zu verzichten, wäre ein Weg hin zu deutlich mehr Tierwohl in der Tierhaltung, meinen die Zentralen aus den beiden Bundesländern. "Damit liegt das aus unserer Sicht wichtigere Datum ein Stück weiter in der Zukunft: Die beiden Aldis, Penny und Rewe haben mitgeteilt, dass sie ab 2030/31 nur noch Frischfleisch von den genannten Tierarten anbieten, das aus den Haltungsformen 3 ("Außenklima") und 4 ("Premium") stammt. Und auch Edeka plant das "längerfristig". Während Aldi diese Ankündigung auf das gesamte Frischfleisch bezieht, gilt das bei Penny und Rewe nur für die Eigenmarken", schreiben sie.

Auch andere Händler wollen ihr Fleischangebot nachbessern. So haben Kaufland und Lidl versprochen, ihr Frischfleischangebot aus den Haltungsformen 3 und 4 auszubauen.

Alle Handelsunternehmen müssen mitmachen

Die Verbraucherzentralen fordern, dass sich auch die übrigen Handelsunternehmen anschließen müssen. Seit Jahren nehme die Zahl der Verbraucher zu, die wollen, dass Tiere gut und gesünder leben, bevor sie geschlachtet werden, so das Argument. Aktuell kommen nur etwa 13 % aus den Haltungsformen 3 und 4.

Die Verbraucherschützer wünschen sich zudem, dass die geschlachteten Tiere möglichst weitgehend verwertet werden. Verarbeiter und Händler müssten verpflichtet werden, die übrigen Teilstücke in Wurst und anderen verarbeiteten Produkten zu verwenden und dabei ebenfalls die Haltungsform und Herkunft anzugeben. Kaufland, Lidl und Rewe sollen entsprechende Schritte schon angedeutet haben, jedoch nur für Teile des Sortiments und im Wesentlichen nur eine Umstellung auf Haltungsform 2. Andere Händler schweigen sich dazu bislang aus, heißt es.

Gesetzgeber muss Tierschutz insgesamt deutlich verbessern

Die Verbraucherzentralen sehen allerdings generell "erhebliche Defizite" beim Tierschutz in deutschen Ställen, was auch Agrarexperten bescheinigt hätten. Das stehe im Widerspruch zum Staatsziel Tierschutz. Die Haltungsbedingungen der Tiere würden von vielen Verbrauchern abgelehnt. "Da die Initiative des Handels nur schrittweise über einen langen Zeitraum wirksam werden könnte, muss der Gesetzgeber schneller handeln und endlich die gesetzlichen Standards der Tierhaltung insgesamt anheben, damit:

  • alle Tiere besser als bisher geschützt werden,
  • sie ihr arteigenes Verhalten ausleben können,
  • ihnen keine Körperteile mehr amputiert werden,
  • sie im Regelfall gesund sind und keine Arzneimittel benötigen."

Eine freiwillige Haltungsform-Kennzeichnung der Handelsunternehmen reicht nach Ansicht der Kritiker keinesfalls aus. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb weiterhin in Deutschland und in der Europäischen Union eine einheitliche, verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle tierischen Lebensmittel. Durch mehr verbindliche Kontrollen müsse zudem gewährleistet werden, "dass die vorhandenen Missstände in der Tierhaltung verringert und die Kriterien der Haltungsformkennzeichnung des Handels auch eingehalten werden", ist in der Mitteilung zu lesen.

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