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Verbraucherzentralen fordern Lebensmittel-Wegwerfverbot

In Frankreich ist es ab sofort per Gesetz verboten, noch verzehrbare Lebensmittel in den Müll zu werfen. Das betrifft vor allem die Supermärkte. Sie müssen jetzt unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden oder kompostieren.

Lesezeit: 2 Minuten

In Frankreich ist es ab sofort per Gesetz verboten, noch verzehrbare Lebensmittel in den Müll zu werfen. Das betrifft vor allem die Supermärkte. Sie müssen jetzt unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden oder kompostieren.


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Solch ein Gesetz hält auch der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, in Deutschland für sinnvoll, berichtet die WirtschaftsWoche. Viele Händler und Caterer spendeten bereits nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an Tafeln. „Eine gesetzliche Pflicht würde also die schwarzen Schafe treffen, die das bisher noch nicht freiwillig machen.“


Die Bundesregierung denkt derzeit aber nicht über so ein Wegwerf-Verbot nach. Die Grünen-Expertin Nicole Maisch kritisierte daher, das Agrarministerium richte sich bei seinen Appellen „einzig und allein an die Verbraucher“. Dagegen habe die Regierung in Frankreich erkannt, dass für weniger Lebensmittelverschwendung politische Maßnahmen auf verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette notwendig seien. Der Bundestag fordere seit Jahren verbindliche Zielvereinbarungen mit der Wirtschaft. „Das muss der Minister endlich anpacken.“


In Deutschland landen nach einer 2012 vorgestellten Studie im Auftrag des Ministeriums pro Jahr elf Millionen Tonnen Nahrung von Verbrauchern, Handel, Industrie und Gastronomie im Müll. Davon stammen demnach 550 000 Tonnen aus dem Handel. Auf private Haushalte entfallen 6,7 Millionen Tonnen.


Der Handel hält ein Gesetz nach Vorbild Frankreichs für unnötig. Die Branche gehöre seit langem zu den größten Unterstützern der mehr als 900 lokalen Tafel-Organisationen, erklärte der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels. Die Unternehmen engagierten sich aus freien Stücken, weil sie wüssten, dass ihre Spenden überschüssiger, qualitativ einwandfreier Nahrungsmittel einem guten Zweck dienten. „Die Zwangsverpflichtung per Gesetz käme einer Geringschätzung dieses Einsatzes gleich.“


Verbraucherschützer Müller betonte: „Wie der Handel stehen auch Landwirte, Lebensmittelindustrie und die Verbraucher in der Pflicht.“ Nötig seien etwa auch verständlichere Angaben beim Mindesthaltbarkeitsdatum, ein Verzicht auf ausschließlich große Packungen und günstige Angebote von Lebensmitteln mit Schönheitsfehlern.


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