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Verein will Bundesregierung wegen „Versagen beim Naturschutz“ verklagen

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) wirft der Bundesregierung vor, gegen umweltbezogene Gesetze zu verstoßen. Daher werde die DUH verstärkt den Rechtsweg beschreiten und u.a. für eine ökologischer ausgerichtete Landwirtschaftspolitik streiten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (DUH) wirft der Bundesregierung vor, gegen umweltbezogene Gesetze zu verstoßen. Daher werde die DUH verstärkt den Rechtsweg beschreiten und u.a. für eine ökologischer ausgerichtete Landwirtschaftspolitik streiten.


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Nach Ansicht der DUH belege die bewusste Tatenlosigkeit der vergangenen vier Jahre, welch geringen Stellenwert der Umwelt- und Verbraucherschutz für die Bundesregierung habe. So würde die Industrie an der Gesetzgebung mitschreiben, Gesetze würden nicht beachtet und behördliche Kontrollen nicht stattfinden, so der Vorwurf der Umweltschützer.


Beispielsweise verschleppe die Bundesregierung seit Jahren wirksame Maßnahmen gegen steigende Nitratwerte infolge von Überdüngung. In weiten Teilen des Landes herrscht laut der DUH inzwischen der „Gülle-Notstand“. „Nach jahrelangen Diskussionen und trotz EU-Vertragsverletzungsverfahrens und drohender Strafzahlungen, hat es die Bundesregierung nicht geschafft, das Düngerecht so zu novellieren, dass Trinkwasser und Ökosysteme nicht weiter durch die zu hohe Stickstofflast bedroht werden", kritisiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.


Das Insektensterben sei nur eines von vielen Alarmsignalen dafür, dass dringend gehandelt werden müsse, um die biologische Vielfalt zu schützen. "Wir müssen uns von industrieller Landwirtschaft und Massentierhaltung verabschieden", so Müller-Kraenner weiter. Nötig sei ein neuer Anlauf beim Düngerecht, ein Programm zur Reduktion des Pestizideinsatzes und eine grundlegende Änderung der Agrarfinanzierung - weg von Direktzahlungen hin zu einer Honorierung von Ökosystemleistungen.


Für die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation sei es alarmierend, dass die Kontrolle und Durchsetzung von Umwelt- und Verbraucherschutzvorschriften nicht durch die dafür zuständigen Behörden erfolgt, sondern durch Verbände wie der DUH vor Gerichten durchgesetzt werden muss.

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