Fleischwirtschaft
Verfassungsgericht weist Eilanträge gegen Arbeitsschutzkontrollgesetz ab
Das neue Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge dagegen abgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Mittwoch mehrere Eilanträge ab. Eine ausführliche Begründung werde nachgereicht, hieß es weiter. (Az.: 1 BvQ 152/20 u.a.). Damit kann das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Kritiker halten das Gesetz unter anderem deshalb für verfassungswidrig, weil es sich nur auf eine Branche beziehe und der Anteil der Zeitarbeitnehmer sehr klein sei. Die aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannten Beschwerdeführer vertraten gegenüber dem obersten deutschen Gericht die Ansicht, sie müssten durch das Gesetz nicht wieder gut zu machende Nachteile erleiden. Dem folgten die Richter nicht. Das Gesetz soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern.
Bundestag und Bundesrat hatten als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen kurz vor Weihnachten strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte damals gesagt, damit werde organisierte Verantwortungslosigkeit beendet, "die sich über Werkverträge und Leiharbeit in dieser Branche breitgemacht hat".
Unter anderem verbietet das Gesetz ab Januar 2021 Werkverträge und ab April 2021 Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen und mit Ausnahmen auch in der Fleischverarbeitung. Ausgenommen ist davon das Fleischerhandwerk mit bis zu 49 Mitarbeitern, wobei Verkaufspersonal und Auszubildende nicht mitgezählt werden brauchen. Vorgesehen sind auch einheitliche Kontrollstandards und höhere Bußgelder. So soll die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit in der Fleischindustrie zur Pflicht werden.
von Reinhard Friedrich
Organisierte Verantwortungslosigkeit
sagt ein Politiker der das schon lange hätte ordentlich verändern können. Das ganze jetzt in der Krise über das Knie zu brechen ist "organisierte Verantwortungslosigkeit" gegenüber den Bauern, deren Tiere nicht geschlachtet werden können. Die jeden Tag zusätzliches wertvolles ... mehr anzeigen Futter fressen und dann immer billiger verramscht werden müssen. Das ist verantwortungslos liebe Politiker und Richter. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Peter Beiersdorfer
Aber Herr Friedrich
Wenn schon durchgreifen dann auch in den anderen Brachen, denn ob auf dem Bau, Gebäudereinigung oder die ganzen Arbeitsvermittlerbrachen im Land. Da sollte die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und nicht nach populistischen Gutsherrnart wie es der Arbeitsminister treibt.
Das meinen unsere Leser
von Wilfried Brade
Sehr geehrter Herr Müller,
ich möchte und werde auf Ihre speziellen Provokationen nicht reagieren..... Gleichzeitig empfehle ich allen Kritikern am gültigen Arbeitsschutzkontrollgesetz - und damit speziell auch Ihnen - notwendigerweise die zu erwartenden ausführliche Begründungen des ... mehr anzeigen Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe abzuwarten.......Ich werde es auf jeden Fall tun und vielleicht auch selbst wieder dazulernen weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Bernd Müller
Aber...
Sie können doch nicht einfach irgendwas in die Runde werfen und es dann so stehen lassen. Warum erklären Sie mir nicht einfach ihre Argumente? Wenn sie plausibel sind kann ich es auch verstehen. Meine Fragen sind keine Provokation. Ich möchte nur verstehen, welche Argumente Sie zu ... mehr anzeigen diesen Kommentaren veranlasst haben. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Bernd Müller
Herr Brade
Ich bin weit weg davon in dieser Runde irgendjemanden zu provozieren. Sie sind Wissenschaftler und tragen deshalb zur Meinungsbildung bei, indem Sie sich öffentlich äußern. Von daher erwarte ich, dass Sie Ihre Kommentare auch begründen können.
Das meinen unsere Leser
von Wilfried Brade
Eine gute Entscheidung und gleichzeitig
eine gute Entscheidung auch im Hinblick auf das dringend zu verbessernde Image der gesamten Fleischwirtschaft in 2021.
Das meinen unsere Leser
von Bernd Müller
Herr Brade
Erklären Sie mir jetzt endlich mal den Zusammenhang zwischen Leiharbeit und Ausbeutung. Auch Leiharbeiter erhalten Mindestlöhne. Das Problem ist nicht die Leiharbeit sondern die ordnungsgemäße Kontrolle der Arbeitschutzmaßnahmen und Arbeitszeiten. Zusätzlich erklären Sie mir ... mehr anzeigen bitte den Unterschied der Fleischwirtschaft und anderen Wirtschaftsbereichen. Es handelt sich hierbei um die Benachteiligung eines einzelnen Wirtschftsbereiches. Ich spreche ausdrücklich nicht von den Werksverträgen sondern von der Leiharbeit. Sie ist absolut notwendig um saisonale Schwankungen abzufedern. Geben Sie mir doch bitte endlich mal eine plausible Antwort. Bisher haben Sie mir noch keine geben können auf meine Fragen zu Ihren Kommentaren. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser