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Verkaufs- und Verpachtungsstopp für BVVG-Flächen

Seit Freitag verpachtet oder verkauft die BVVG vorerst keine Flächen mehr. Sie sollen als Ausgleichsflächen dienen. Eine Verpachtung soll zudem erst einmal auf Ökobetriebe beschränkt werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesfinanzministerium hat einen weitgehenden Verkaufs- und Verpachtungsstopp für die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verhängt. Wie vergangene Woche aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, gilt die Verfügung zunächst für acht Wochen.

Hintergrund sind offenbar die vielfältigen Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampelparteien, wie künftig mit den ehemals volkseigenen Flächen verfahren werden soll. Zu den konkreten Festlegungen sowie der Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf die BVVG seien weitere Abstimmungen erforderlich, teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage mit.

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Die beteiligten Bundesressorts würden hierzu „zeitnah das Gespräch aufnehmen.“ Dabei soll es dem Vernehmen nach auch um die künftige Preispolitik der BVVG gehen. Das weitere Vorgehen sei dem Ergebnis dieser Gespräche vorbehalten.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung. Der SPD-Politiker hatte das Bundesfinanzministerium gebeten, den Verkauf der BVVG-Flächen auszusetzen und gemeinsam mit den Ländern zu klären, wie weiter verfahren werden könne. „Ich bin dem Minister dankbar, dass er so kurzfristig reagiert hat“, erklärte Backhaus gegenüber AGRA-EUROPE.

Ziel sei es, entsprechend der Koalitionsvereinbarung die Flächen als Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen vorzuhalten und damit Maßnahmen für den Klimaschutz, den Artenschutz und für sauberes Wasser zu ermöglichen. Dafür habe er sich während der Koalitionsverhandlungen stark gemacht. „Ich freue mich, dass nun der Grundstein für die Umsetzung gelegt ist“, so Backhaus.

Noch gut 90.000 ha

Das Moratorium gilt seit vergangenem Freitag. Weiter zulässig sein sollen Flächenverkäufe für Wohn- und Gewerbezwecke sowie nach dem Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG). Inwieweit laufende Verkaufsverhandlungen an Landwirte gestoppt werden, soll im Einzelfall geprüft werden.

Eine Verpachtung von BVVG-Flächen soll erst einmal auf Öko-Betriebe beschränkt werden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die BVVG-Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie den Klima- und Artenschutz zu nutzen. Dabei sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen vorrangig an „nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet und nicht veräußert werden.“

Daneben sollen BVVG-Flächen als Standorte für Windenergie- und Photovoltaikanlagen dienen und für Naturschutz- und Wildnisgebiete rekrutiert werden.

Die BVVG verfügt derzeit noch über rund 92.000 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen (LF). Davon entfallen gut 33.000 ha auf Mecklenburg-Vorpommern, knapp 29.000 ha auf Brandenburg sowie rund 19.000 ha auf Sachsen-Anhalt.

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