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EU-Agrarministerrat

Verlängerung der GAP-Übergangsfrist nicht ausgeschlossen

GAP-Reform und Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) 2021-27 sind untrennbar miteinander verbunden. Die EU-Agrarminister vertagten am Montag eine Entscheidung über Übergangsfristen

Lesezeit: 2 Minuten

Die Entscheidung über die Verordnungen für den Übergang zum neuen Durchführungsmodell der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im neuen Jahrzehnt soll spätestens im Frühjahr 2020 fallen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene einjährige Übergangsfrist könnte durchaus auch auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Dies machten der finnische Ratspräsident Jari Leppä als auch EU-Agrarkommissar Phil Hogan am Montag vor der Presse in Brüssel deutlich.

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Finnland will noch im Dezember einen Fortschrittsbericht zur GAP-Reform 2020 vorlegen, kündigte der finnische Ratspräsident an. Bis dahin sollen fertige Texte für alle drei GAP-Verordnungen ausgearbeitet werden. „Die von der Kommission nun mehr vorgelegten Vorschläge für Übergangsverordnungen bilden eine solide Grundlage", so Leppa.

"Die Länge des Übergangszeitraumes können wir aber erst festlegen, wenn wir Klarheit über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Mittelausstattung des Agrarhaushaltes haben“, unterstrich Leppa die Abhängigkeit des Reformvorhabens von der finanziellen Ausstattung.

Hogan enttäuscht darüber, dass GAP-Reform nicht zum Jahresende abgeschlossen wird

EU-Agrarkommissar Phil Hogen zeigte sich in seiner Bilanz der fünfjährigen Amtsperiode als Agrarkommissar enttäuscht darüber, dass es nicht gelungen sei, die GAP-Reform im Jahre 2019 abzuschließen: „Ich bin der Meinung wir hätten das erreichen müssen, um den Landwirten Sicherheit und Vorhersehbarkeit und Klarheit über die zu erwartende Unterstützung an die Hand zu geben.“

Die hätte auch ein positives Signal an die Gesellschaft bedeutet, dass die europäische Bauernschaft bereit sei, das ihrige zu leisten im Umwelt- und Klimaschutz, so Hogan vor der Presse.

Verbindliche Prozentzahlen zu Umweltmaßnahmen ab 2020 weiter umstritten

Keine Übereinstimmung gab es beim Treffen der Landwirtschaftsminister in Brüssel auch bei der prozentualen Höhe von Umweltleistungen (Eco Schemes), die in der 1. und 2. Säule erbracht werden sollen in der neuen Förderperiode ab 2021.

Während die EU-Kommission einen verbindlichen Anteil von 30 Prozent der Mittel in der 2. Säule für die Unterstützung der Ländlichen Räume im Bereich Umwelt- und Klimaschutz festgeschrieben wissen will, geht die finnische Ratspräsidentschaft noch darüber hinaus. Sie will auch in der 1. Säule der Direktzahlungen eine ebenso verbindliche Zielmarke zugunsten von Umwelt und Klima verankern.

Ob es dazu kommt, wird der neue polnische EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski entscheiden müssen.

Über die neue Von der Leyen-Kommission soll nunmehr am 27. November im Europäischen Parlament abgestimmt werden.

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