Die Probleme bei der Bauantragstellung und \-genehmigung bereitet den Bauern zunehmend Sorge, wie die Badische Zeitung im Landkreis Freiburg erfuhr. Die Landwirte würden sich gerne dem Strukturwandel stellen und weitere Einkommensquellen erschließen. Die zu eng gesteckten baurechtlichen Rahmenbedingungen würden aber so manches innovative Projekt zunichte machen, berichtet die Zeitung. Entweder gebe es direkt Absagen oder Genehmigungen würden wegen fehlender Refinanzierbarkeit nicht erteilt, fasste der Stadtrat von Titisee-Neustadt die Klagen der Bauern zusammen. Denn nach dem Baurecht müssen privilegierte Bauvorhaben dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dienen. Dabei reicht es nicht aus, wenn ein Vorhaben nach den Vorstellungen des Eigentümers den Betrieb fördert. "Wenn ich einen Schweine- oder Kuhstall baue, ist das kein Problem, doch wenn ich Führungen auf dem Hof anbiete und hierfür einen Aufenthalts- oder Seminarraum benötige, dient das nicht der landwirtschaftlichen Produktion", schildert Wolfgang Winterhalder das Dilemma. Er hat häufig Schulklassen und Verbraucher zu Besuch. Der Stadtrat teilte bei einer Beratung Winterhalders Einschätzung, "das Ganze gehe an der Realität vorbei". Die Politiker forderten, das Baugesetz dem Strukturwandel auf dem Land anzupassen und eine Innenentwicklung zu ermöglichen. Es gehe nicht nur um den Erhalt einzelner Betriebe, es gehe auch um den Erhalt von Natur und Kultur, ja von ganzen Dörfern. Sonst werde man bald Leerstandsmanagement betreiben können.
Die enge Auslegung des Baurechts steht der allseits verkündeten Stärkung des ländlichen Raums entgegen, meint auch Eugen Tritschler, Kreis-Vorsitzender im Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV). "Wir bekommen überall Prügel", zeigte er sich frustriert. So jedenfalls könne die Abwanderung auf den Höfen und die Demontage auch der "Zulieferbetriebe" nicht aufgehalten werden. Die menschlichen Ressourcen, die gesunde Umwelt, die Landschaftsoffenhaltung, die ganze Kultur gehe so verloren. Es könne auch nicht sein, dass die Gesetzesauslegung je nach Landkreis unterschiedlich gehandhabt werde.