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Versicherungsrisiken bei Karnevalsumzügen

Bei den bevorstehenden Umzügen in den karnevalistischen Hochburgen werden wieder viele hundert landwirtschaftliche Traktoren und Anhänger eingesetzt. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes macht der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn darauf aufmerksam, dass Landwirte einiges beachten sollten.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei den bevorstehenden Umzügen in den karnevalistischen Hochburgen werden wieder viele hundert landwirtschaftliche Traktoren und Anhänger eingesetzt. Hinsichtlich des Versicherungsschutzes macht der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn darauf aufmerksam, dass Landwirte einiges beachten sollten.


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Grundsätzlich darf nach § 21 der Straßenverkehrsordnung auf der Ladefläche von Anhängern niemand mitgenommen werden. Für örtliche Brauchtumsveranstaltungen kann die Straßenverkehrsbehörde aber Ausnahmen genehmigen. Hierzu gehören auch die Karnevalsumzüge. Es ist allerdings nicht erlaubt, Personen auf den An- und Abfahrten zu den Umzügen zu befördern. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, mahnt der Verband.


Werden landwirtschaftliche Anhänger zu karnevalistischen Zwecken wesentlich umgebaut, so ist ein TÜV-Gutachten erforderlich. In dem Gutachten werden die maximale Zahl der Personen für Sitz- und Stehplätze angegeben. Auch diese Auflage ist unbedingt einzuhalten. Verstößt der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person (Fahrer) gegen das Personenbeförderungsverbot bei den An- und Abfahrten zu den Karnevalsumzügen, so kann im Schadensfall der Versicherer Regress in Höhe von bis zu 5 000 € nehmen.


Gehen Sie zudem zu Ihrer Schlepper-Versicherung und lassen sich eine schriftliche Deckungszusage für die Mitfahrt bei Karnevalsumzügen erteilen. Die in der Landwirtschaft verbreiteten Versicherer gewähren in der Regel kostenfreien Versicherungsschutz im Rahmen der Förderung des Brauchtums. Bei den erforderlichen Anfragen an die Versicherung soll zumindest angegeben werden, an welchem Karnevalsumzug teilgenommen wird (Ort, Datum, Uhrzeit) und wer als Fahrer (Adresse, Geburtsdatum) vorgesehen ist.

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