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topplus Düngeverordnung/Vertragsverletzungsverfahren

Vertragsverletzungsverfahren steht vor der Tür

EU-Kommission fordert Bundesregierung auf, innerhalb acht Wochen einen Gesetzentwurf zur Nachbesserung der Düngeverordnung vorzulegen. Dies wurde Mittwochabend in Brüssel bekannt

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission räumt Deutschland bei der Gülleproblematik offenbar eine letzte Galgenfrist ein: Bessert die Bundesregierung die Düngeverordnung nicht innerhalb acht Wochen qualifiziert nach und legt im gleichen Zeitraum einen verbindlichen Gesetzentwurf vor, will die Brüsseler Behörde eine Meldung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Vertragsverletzung einreichen.

Dies würde dann ein formelles Bußgeldverfahren in Millionenhöhe nach sich ziehen. Eine offizielle Bestätigung steht dafür aber noch aus.

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Der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Martin Häusling, erklärte zu dem heute von der EU-Kommission beratenen Vertragsverletzungsverfahren: „ Das hätte man wissen können. Schon seit vielen Jahren verschleppt Deutschland eine Dünge-Gesetzgebung, die die Anforderungen der Nitrat- sowie die der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt.

Seit Jahren werden Warnungen und Gutachten von Wissenschaftlern und Wasserverbänden in den Wind geschlagen. Die letzte Reform der Düngeverordnung im Jahre 2017 wurde gleich nach ihrer Verabschiedung von wissenschaftlicher Seite zerrissen. Es war klar, dass sie nicht ausreichen würde“, so Häusling am Mittwoch in Brüssel.

Spitzentreffen in Brüssel für Ende August geplant

Mit der Veröffentlichung der juristisch abgesicherten Kommissionsentscheidung wird am morgigen Donnerstag gerechnet.

Für Ende August ist ein Treffen der zuständigen Ministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze in Brüssel zum Thema Düngeverorndung anberaumt, wie aus Berlin zu erfahren ist.

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