Insgesamt liegen die Verwaltungskosten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Verhältnis zu den erhaltenen Beihilfen im Vergleich zu anderen EU-Politiken „unter oder auf einem ähnlichen Niveau“. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Europäischen Kommission für den Zeitraum von 2013 bis 2018.
Verwendet wurden Daten aus zwölf EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen, darunter Polen sowie Bayern und einzelne Regionen Italiens und Estlands. Demnach sind seit der GAP-Reform im Jahr 2013 die Verwaltungskosten für die Landwirte „nicht wesentlich“ gestiegen; sie machten 2 % der insgesamt erhaltenen Beihilfen aus. Die Kosten für die nationalen Behörden werden auf rund 3 % des GAP-Haushaltes veranschlagt.
Seit Einführung eines neuen Systems zur Kontrolle und Verwaltung der Zahlungen im Jahr 2013 sollen jedoch die Aufwendungen für die Behörden um ein Drittel gestiegen sein. Immer noch höher, was die Kosten für die nationalen Behörden angeht, ist mit 4 % aber beispielweise die Rate beim Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Noch darüber hinaus belaufen sich die Gesamtverwaltungskosten der EU; diese liegen nämlich bei rund 6 % des gesamten Haushalts der Union.
Kleine Staaten relativ mehr belastet
Darüber hinaus ergab die Studie, dass sich die durchschnittlichen jährlichen Kosten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die Landwirte auf schätzungsweise 10 Euro pro Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) belaufen. Für die EU insgesamt seien dies 1,7 Mrd Euro bis 1,9 Mrd Euro. Darin enthalten sind den Studienautoren zufolge 14 % Einrichtungskosten, 12 % Betriebskosten und 74 % Verwaltungs- und Kontrollkosten.
Bei der Betrachtung der Verwaltungskosten für InVeKoS pro Mitgliedstaat weist die Untersuchung mit Beträgen zwischen 2 Euro und 208 Euro pro Hektar LF „erhebliche“ Unterschiede auf. Als Hauptgründe dafür werden unter anderem die Größe und Struktur des Agrarsektors, die Organisationsstruktur der nationalen Behörden und die Auswahl der Informationstechnologiesysteme genannt. Erhebliche Unterschiede bestehen dabei erwartungsgemäß zwischen den großen und kleinen Mitgliedstaaten, wobei die Kosten für kleinere Mitgliedstaaten höher sind. Dies lasse sich unter anderem mit den Skaleneffekten erklären, so die Kommission.