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Verwaltungsvereinbarung für Dürrehilfen unterzeichnet

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Verwaltungsvereinbarung zum Dürrehilfsprogramm mit den Ländern unterzeichnet. Damit kann das Antragsverfahren für die Landwirte nächste Woche beginnen. Abschlagszahlungen soll es noch 2018 geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat die Verwaltungsvereinbarung zum Dürrehilfsprogramm mit den Ländern unterzeichnet. Damit kann das Antragsverfahren für die Landwirte nächste Woche beginnen. Abschlagszahlungen soll es noch 2018 geben.


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Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat die gemeinsame Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, die die Grundlage für das Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm ist. Die Vereinbarung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am heutigen Donnerstag den Ländern zugesandt, teilt das BMEL mit. Nach Unterzeichnung durch das jeweilige Bundesland kann die Verwaltungsvereinbarung in Kraft treten.

 

An dem Programm wollen sich 14 Länder beteiligen. Je nach Bundesland hat es dort auch schon entsprechende Landesbeschlüsse gegeben. Insgesamt stellen Bund und Länder bis zu 340 Millionen Euro bereit, jeweils 170 Millionen Euro der Bund und die Länder. Hilfen können Betriebe beantragen, die einen Ernteverlust von mindestens 30 Prozent zu beklagen haben und dadurch existenzgefährdet sind.

 

Klöckner hatte die Trockenheit im Sommer als ein außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft. Das war die Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder. Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sind für Hilfen nach außergewöhnlichen Naturereignissen die Länder zuständig. Auch die Umsetzung des Dürrehilfsprogramms und die Auszahlung der Hilfen sind Ländersache. Einige Länder haben die Bedingungen für die Dürrehilfen, die auf der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund beruhen, schon veröffentlicht, darunter fallen Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Um den betroffenen Landwirten schnell zu helfen, können die Bundesländer Abschlagszahlungen leisten.


Thüringen startet Antragsverfahren


Dürregeschädigte Landwirte in Thüringen können ab Dienstag, den 9. Oktober 2018 ihre Anträge auf finanzielle Hilfen für besonders von der Dürre betroffene landwirtschaftliche Betriebe stellen. Vorher haben sie die Gelegenheit, auf insgesamt vier regionalen Informationsveranstaltungen genaue Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Verfahren zu erhalten.


Das Antragsverfahren läuft bis zum 2. November 2018. Bis dahin müssen hilfebedürftige Landwirte unbedingt ihren vollständigen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank abgeben. „Natürlich ist ein Antragszeitraum von 4 Wochen für die Antragsteller sehr ambitioniert. Allerdings besteht auch das anspruchsvolle Ziel, die Dürrehilfe noch zum Ende dieses Jahres auszuzahlen, da die Betriebe die Unterstützung dringend brauchen“, sagte Staatssekretär Dr. Klaus Sühl.


Die Thüringer Aufbaubank wurde vom TMIL mit der Durchführung des Verwaltungsverfahrens der Dürrehilfe 2018 beauftragt. Weitere Informationen und Downloads zur Richtlinie stehen voraussichtlich ab dem 09. Oktober 2018 auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank zur Verfügung.

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