Die Umweltorganisation will gerichtlich dagegen vorgehen, dass das Ministerium die betroffenen Flächen (300 ha) nicht bekannt geben will, auf denen Landwirte im vergangenen Jahr Raps der Sorte Taurus ausgesät hatten, der versehentlich zu 0,03 bis 0,1 % mit gentechnisch veränderten Bestandteilen verunreinigt war. Diese Entscheidung habe Kiel auf Grundlage einer Abwägung zwischen allgemeinen Umweltinformationsrechten und Persönlichkeitsschutzrechten der unschuldig betroffenen Landwirte getroffen. An diesem Entschluss hält das Ministerium auch nach der Klageankündigung fest.
 Hinzu komme, dass die betroffenen Landwirte ihre Entschädigungsansprüche möglicherweise gerichtlich durchsetzen müssen und sich zum Teil schon in laufenden Verfahren befinden. Allerdings stehe es jedem der in Schleswig-Holstein betroffenen etwa 20 Landwirte selbstverständlich auch weiterhin frei, sich selbst in der Öffentlichkeit zu offenbaren.
Statt lediglich Landwirte öffentlich an den Pranger zu stellen, die im guten Glauben ein nicht verkehrsfähiges Produkt erworben und verwendet haben, konzentriere sich das Ministerium nun darauf, die Vernichtung des Aufwuchses aus der verunreinigten Rapssaat sicherzustellen. Alle Befürchtungen über eine unkontrollierte Auskreuzung der gentechnisch veränderten Rapssaat seien reine Spekulation und fachlich unseriös, da es bereits strikte Anordnungen und Überwachungen gebe.
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