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Viel Geld mit wenig Wirkung: UBA kritisiert EU-Agrarpolitik

Das Umweltbundesamt fordert eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik. Die Ziele der GAP seien seit mehr als 60 Jahren die gleichen: Im Kern geht es darum, die Produktion zu steigern, den Bauern ein Auskommen und der breiten Bevölkerung Nahrungsmittel zu günstigen Preisen bereitzustellen. Das sei aber überholt...

Lesezeit: 3 Minuten

Das Umweltbundesamt fordert eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik. Die Ziele der GAP seien seit mittlerweile mehr als 60 Jahren die gleichen: Im Kern geht es darum, die Produktion zu steigern, den landwirtschaftlich Beschäftigten ein ausreichendes Auskommen und der breiten Bevölkerung Nahrungsmittel in ausreichendem Maße zu günstigen Preisen bereitzustellen.


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Spätestens seit sich in der EU vor rund 40 Jahren Butterberge und Milchseen bildeten, sei jedoch klar, dass die Ziele der Produktivitätssteigerung und der Versorgungssicherheit als übererfüllt gelten können. Zugleich werde immer deutlicher, dass die GAP nicht ausreichend zum Umwelt- und Naturschutz beiträgt. Gleichwohl wurden die Ziele und Instrumente der GAP bisher nicht an die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst, so die Behörde in einer Pressemitteilung.


Nach wie vor würden mehr als ein Drittel des EU-Haushalts auf die GAP entfallen. Stattdessen könnte von diesen Geldern eine große Steuerungswirkung ausgehen: In Deutschland machen die Zahlungen der GAP im Schnitt etwa 50% der betrieblichen Einkommen aus. Sinnvoll verwendet könnten diese Gelder einen entscheidenden Hebel für eine zukunftsfähige und umweltschonende Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft darstellen – sie tun es jedoch nicht, so das UBA.


Im Rahmen der MacSharry Reform 1992 – der letzten grundlegenden Reform der GAP – wurde eine Abkehr von der direkten Produktionsstützung hin zu den gegenwärtigen Direktzahlungen eingeführt. Seitdem wird der Großteil der Gelder über die flächengebundene Direktzahlungen der ersten Säule weitestgehend pauschal an die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt. Die ökologische Steuerungswirkung der Direktzahlungen ist aus Sicht des Bundesamtes aber minimal.


Bei der letzten Reform 2013 wurde zwar das Greening eingeführt: Der Erhalt der Direktzahlungen sollte an die Einhaltung einfacher aber wirksamer Maßnahmen gekoppelt werden, die dem Natur- und Umweltschutz dienen. Doch die Idee entpuppe sich als wenig wirksam – vor allem wenn man die dafür verwendeten Gelder in Relation zu ihrer Wirkung setzt. Die Direktzahlungen blieben ein Instrument, das eine Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes gewährleistet, aber kaum gestaltenden Charakter hat.


Aus Sicht des UBA darf es öffentliches Geld zukünftig nur noch für die Bereitstellung öffentlicher Güter geben. Ziel künftiger GAP-Reformen sollte es demnach sein, dass nur noch solche landwirtschaftlichen Betriebe Subventionen erhalten, die konkrete Umwelt- und Naturschutzleistungen erbringen. Diese Leistungen müssten deutlich über die ohnehin  geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und dadurch einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Es müsse durch hinreichend hohe Fördersätze gleichzeitig gewährleistet werden, dass diese Leistungen sich für die Betriebe tatsächlich lohnen.


Mit der gegenwärtigen 2 Säulen Struktur der GAP mit einer nicht zieleffizienten ersten und einer zu schwach ausgestatten zweiten Säule wird sich dieses Ziel aus Sicht des Amtes nicht erreichen lassen. Die GAP-Reform 2020 sollte demnach grundlegender Natur sein und einen Paradigmenwechsel in der europäischen Agrarpolitik einläuten. Sie sollte gewährleisten, dass die GAP eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft fördert, die in Einklang mit den Umwelt- und Naturschutzzielen der EU steht. 

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