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Viele Betriebe könnten Ausgleichzulage verlieren

In Deutschland könnten viele Landwirte künftig nicht mehr von der Ausgleichszulage profitieren, sollte die Europäische Kommission ihre Pläne zur Neuausrichtung der benachteiligten Gebiete verwirklichen. Daneben würden andere Betriebe, deren Flächen bislang nicht als benachteiligt eingestuft werden, unter das neue Raster fallen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland könnten viele Landwirte künftig nicht mehr von der Ausgleichszulage profitieren, sollte die Europäische Kommission ihre Pläne zur Neuausrichtung der benachteiligten Gebiete verwirklichen. Daneben würden andere Betriebe, deren Flächen bislang nicht als benachteiligt eingestuft werden, unter das neue Raster fallen.


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Die gesamte, als benachteiligt eingestufte Fläche dürfte hierzulande um mehr als 800 000 ha schrumpfen. Wie aus Berechnungen von Bund und Ländern hervorgeht, wäre Mecklenburg-Vorpommern am stärksten betroffen: Dort würde mit 159 000 ha weniger als ein Fünftel von der bislang förderfähigen Fläche übrig bleiben. Zwar würden 257 000 ha neu hereingenommen; unter dem Strich könnte Schwerin damit aber nur noch rund 415 000 ha als benachteiligt fördern - fast eine Halbierung gegenüber dem Status quo von gut 810 000 ha.


Bayern müsste mit Nettoverlusten von 288 000 ha rechnen, Baden-Württemberg mit 205 000 ha, Nordrhein-Westfalen mit 111 000 ha. Auch Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wären von einer absoluten Verkleinerung ihrer benachteiligten Gebiete betroffen. Berlin-Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und vor allem Niedersachsen-Bremen würden mehr hinzugewinnen, als sie an anderer Stelle verlören; aber nur für das Saarland stellt sich die Situation rundum positiv dar: Im kleinsten Flächenland kämen alle bislang benachteiligten Gebiete für die Ausgleichszulage weiter in Frage; darüber hinaus würde sich die förderfähige Fläche auf 88 000 ha vervielfachen.


Hintergrund der Neusortierung ist, dass es EU-weit über 100 unterschiedliche Auswahlkriterien für die Bemessung der Ausgleichszulage gibt. Künftig soll es nur noch acht biophysikalische Kriterien geben.

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