Die milde Form der Vogelgrippe H5N2 ist auf vier weitere Putenmastbetriebe im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg übergesprungen. Laut der Oldenburgischen Volksstimme sind vier Höfe in der Gemeinde Garrel und zwei in der Gemeinde Bösel betroffen. Damit sind jetzt insgesamt neun Bestände befallen. In den vergangenen Tagen waren bereits 43 000 infizierte Tiere getötet worden. In den vier neuen Beständen seien insgesamt 58 000 Puten betroffen. Das Sperrgebiet ist auf das gesamte Gemeindegebiet von Garrel und Bösel sowie auf den Ortsteil Staatsforsten der Stadt Cloppenburg ausgeweitet worden. Alle Geflügelbestände in diesem Gebiet stehen unter amtlicher Beobachtung. Bisher hätten die Behörden hier insgesamt etwa 100 000 infizierte Puten mit Kohlendioxid getötet. Für den ganzen Landkreis gilt ein Einstallverbot für alle Geflügelarten. Es reicht vom Gebiet zwischen dem Küstenkanal im Norden, der westlichen und östlichen Kreisgrenze hin zur B 213/L 836 im Süden. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat unterdessen am vergangenen Freitag wieder die Stallpflicht für die Geflügelhaltung im ganzen Land angeordnet. Die Ausnahmengenehmigungen wurden aufgehoben. Alles bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehaltene Geflügel müsse ab sofort wieder im Stall gehalten werden, teilte das Ministerium mit. Einzige Ausnahme sei die Haltung in Außenvolieren mit wasserdichtem Dach nach oben sowie vogelsicheren Seitenabtrennungen. Auch bei der jetzt aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der Vogelgrippe bestehe die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hochansteckenden Krankheit, begründete das Agrarressort die Schutzmaßnahme. Bis der derzeitige Weg der Infektion in Cloppenburg nicht geklärt sei, müsse alles getan werden, um mögliche weitere Infektionen zu verhindern. Das gelte auch für private Bestände Am Mittwoch hatte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) den Befall eines Mastputenbestandes im Landkreis Cloppenburg mit dem Vogelgrippevirus H5N2 bestätigt. Im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen im Sperrgebiet wurde bei zwei weiteren Beständen der Erreger nachgewiesen.
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