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Vogelgrippe: Sicherheitsmaßnahmen für alle Betriebe

Die Vogelgrippe Epidemie weitet sich aus. Auch Niedersachsen meldet seinen ersten bestätigten Fall. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ruft alle Geflügelhalter in Deutschland zu Sicherheitsmaßnahmen auf. Auch in der Schweiz und den Niederlanden gelten Vorsichtsmaßnahmen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Vogelgrippe Epidemie weitet sich aus. Auch Niedersachsen meldet seinen ersten bestätigten Fall. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ruft alle Geflügelhalter in Deutschland zu Sicherheitsmaßnahmen auf. Auch in der Schweiz und den Niederlanden gelten Vorsichtsmaßnahmen.


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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wird noch in dieser Woche eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleinere Geflügelbetriebe verpflichtet werden, Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Das teilte sein Sprecher am Dienstagabend mit. Bisher gelten diese Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1000 Stück Geflügel. Die Ausweitung der Maßnahmen für kleinere Betriebe entspricht auch dem Beratungsergebnis der Task Force Tierseuchenbekämpfung, die am Dienstag unter Vorsitz des Bundes getagt hat. Als Sicherheitsmaßnahmen stellt das BMEL folgende drei Beispiele heraus:

  • keine unbefugten Personen in den Stall lassen
  • der Tierhalter soll Schutzkleidung tragen (insbesondere Schuhe und Kittel), um nichts einzuschleppen
  • Möglichkeit zum Waschen und zur Desinfektion der Hände und der Stiefel


Stallpflicht in allen Bundesländern


Mittlerweile haben alle Bundesländer inklusive Berlin eine Stallpflicht für Geflügel in bestimmten Risikogebieten - vor allem entlang von Flüssen oder Seen - angeordnet. Für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gilt das sogar für das gesamte Bundesland.


Erster bestätigter Fall in Niedersachsen


Niedersachsen meldete am Mittwochmorgen seinen ersten Vogelgrippefall im Landkreis Peine. Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat die hoch ansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 bei einem Wildvogel, einer Reiherente, bestätigt, teilt das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. In der betroffenen Region richtet der Landkreis einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern sowie zusätzlich eine Beobachtungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Fundort ein. Im Sperrbezirk befinden sich rund 50 Betriebe mit etwa 1600 Tieren, in der Beobachtungszone ungefähr 360 Tierhaltungen mit 120.000 Stück Geflügel. Im Sperrbezirk wird gehaltenes Geflügel auf das Vogelgrippevirus untersucht und unterliegt bestimmten Restriktionen wie etwa der Aufstallung. Sowohl aus dem Sperrbezirk als auch aus dem Beobachtungsgebiet darf kein Geflügel verbracht werden.


Kein schnelles Ende in Sicht


Der H5N8-Erreger ist vermutlich von Zugvögeln nach Europa getragen worden. Der Vogelzug hat gerade erst begonnen. Deshalb vermutet der Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), Thomas Mettenleiter, dass kein schnelles Ende der Vogelgrippe Epidemie in Sicht ist. Weitere Ausbrüche auf Geflügelhöfen seien jederzeit möglich, sagte er der Deutschen Presseagentur dpa. „Bei dem aktuell hohen Infektionsdruck durch Wildvögel von außen sind vereinzelte Einträge in Nutzgeflügelbestände nicht zu 100 Prozent zu verhindern“, so Mettenleiter. In Deutschland wurde das Virus bisher vor allem im Süden und Norden bei verendeten Wildvögeln gefunden. Ende vergangener Woche war die Vogelgrippe in einem schleswig-holsteinischen Geflügelbetrieb ausgebrochen. Dort mussten 30.000 Hühner getötet werden. Wie der Erreger in den abgeschlossenen Betrieb kam, ist weiter unklar.


Zusätzliche Maßnahmen zur Vogelgrippe in den Niederlanden


Auch in den Niederlanden haben die Behörden Maßnahmen zur Vogelgrippe ergriffen. Der Agrarminister der Niederlanden, Martijn van Dam, ordnete diese am Montagabend an, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verringern das Risiko einer Infektion von Geflügelfarmen zu verhindern. Dazu gehört ein Betretungsverbot von Geflügelställen für Außenstehende mit Ausnahme von einem Tierarzt. Der Staat hat ein Verbot der Ausstellung von Ziergeflügel auferlegt. Außerdem gibt es ein Jagdverbot auf Wasservögel, teilt das niederländische Agrarministerium weiter mit.


Stallpflicht in der Schweiz


Die Schweiz kündigte eine landesweite Stallpflicht für Geflügel ab Mittwoch an. Damit solle nach dem Auftauchen der hochansteckenden H5N8-Variante bei Wildvögeln am Bodensee und am Genfer See eine Übertragung auf Hausgeflügel flächendeckend verhindert werden, erklärte das Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

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