Für landwirtschaftliche Direktzahlungen, die an der Arbeitskraft anstelle der Hektarzahl ausgerichtet sind, hat sich das Institut „France Stratégie“ ausgesprochen.
In einem Ende Oktober vorgelegten Bericht schlägt das Gremium vor, die im Rahmen der Ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewährten Beihilfen „an die landwirtschaftliche Arbeitseinheit“ zu zahlen und nicht mehr pro Hektar, wie es derzeit der Fall ist. So sollen die Widerstandsfähigkeit der Betriebe gegen Krisen und Preisschwankungen verbessert, umweltfreundliche Praktiken, die „zu einer höheren Arbeitsbelastung führen können“, begünstigt und beschäftigungsstarke Sektoren unterstützt werden.
Bei unverändertem GAP-Budget für Frankreich könnte die Grundvergütung auf Basis von Zahlen aus dem Jahr 2018 rund 8.000 Euro pro Vollzeitkraft für jeden der 711.000 französischen Landwirte und Mitarbeiter betragen. Das Gremium plädiert für einen schrittweisen Übergang zu dem vorgeschlagenen, neuen System, um die Betriebe finanziell nicht zu überfordern und negative Effekte zu vermeiden. Eine erste Etappe könnte in der Integration gekoppelter Zahlungen liegen, um diese nach und nach in Zahlungen je Arbeitskraft zu überführen.
Der zweite zentrale Vorschlag der öffentlichen Denkfabrik ist es, ein Bonus-Malus-System einzuführen, um „gute landwirtschaftliche Praktiken zu fördern“. Dieses sollte aus Steuern auf Betriebsmittel - genannt werden Pflanzenschutz- und Düngemittel, Antibiotika und der Tierbestand - finanziert werden.
Auch für Fleischsteuer
Die gesammelten Mittel würden es nach Einschätzung von France Stratégie ermöglichen, Bonuszahlungen zu finanzieren, die in den Erhalt von Dauergrünland, die Diversifizierung der Kulturen und in Gebiete von ökologischem Interesse fließen könnten. „Jeder Euro, der auf Pflanzenschutzmittel erhoben würde, würde in die Finanzierung von Beihilfen für die Agrarwende fließen“, erklärte der Generalkommissar von France Stratégie, Gilles de Margerie.
Im Einzelnen gehen die Überlegungen dahin, die Steuer auf landwirtschaftliche Betriebsmittel bei 15 % des Preises anzusetzen. Der Prozentsatz orientiert sich nach Angaben des Institutes an wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern wie Dänemark. Für Mineraldünger und Antibiotika sollte die Steuer nach den Vorstellungen von France Stratégie bei mindestens 20 % liegen. Die Steuer auf Fleisch, die bei den Schlachthöfen oder Großhändlern für Fleisch und tierische Produkte erhoben werden sollte, solle bei 30 Euro bis 56 Euro je CO2-Äquivalent liegen.