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Vorschlag für EU-Bodenrahmenrichtlinie zurückgezogen

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine EU-Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz formell zu den Akten gelegt. Einen entsprechenden Vermerk veröffentlichte die Brüsseler Behörde vergangene Woche im EU-Amtsblatt.

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Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für eine EU-Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz formell zu den Akten gelegt. Einen entsprechenden Vermerk veröffentlichte die Brüsseler Behörde vergangene Woche im EU-Amtsblatt.


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Der Schritt wurde allgemein erwartet, nachdem die Kommission bereits im Oktober 2013 eine Prüfung angekündigt hatte, ob an dem umstrittenen Vorschlag festgehalten werden soll oder nicht. Die EU-Verhandlungen um eine Rahmenrichtlinie liegen seit 2006 auf Eis - wegen einer von Deutschland angeführten Sperrminorität. Die Bundesregierung hält den Bodenschutz für eine ureigene nationale Aufgabe.


EU-Umweltkommissar Janez Potočnik hatte Anfang April erneut eingeräumt, dass seine Dienststellen den Entwurf nicht mehr weiter verfolgen, pochte jedoch gleichzeitig auf die Ausarbeitung von Alternativen. Der Slowene hält das Eingreifen der EU beim Thema Bodenschutz nach wie vor für notwendig.


Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (COPA) und ländlichen Genossenschaften (COGECA) begrüßten hingegen den Rückzug des Vorschlags. Eine solche Rahmenrichtlinie würde mehr Kosten als Nutzen verursachen, hieß es von Seiten der Branchenvertreter. Während die Vorteile für den Bodenschutz fraglich seien, erhöhten sich auf jeden Fall die Bürokratie für Landwirte und Agrargenossenschaften.


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält den Schritt für überfällig. Die unausführbaren Forderungen der Kommission seien über acht Jahre selbst im Umweltrat nicht mehrheitsfähig gewesen. Der DBV plädiert für „einen sinnvollen und angepassten Bodenschutz vor Ort, der ohne unnötige Bürokratie und über nationale Maßnahmen sowie vor allem über das ureigene Bestreben der Landwirte zum Schutz ihrer Produktionsgrundlage umgesetzt wird“.


Eine Vielzahl von europäischen Vorschriften diene bereits heute direkt und indirekt dem Bodenschutz, betonte der DBV. Bei der größten Herausforderung, der Eindämmung des immensen Verlustes landwirtschaftlicher Flächen durch Überbauung, hätte die Bodenrahmenrichtlinie hingegen keine Fortschritte gebracht.


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